Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)
Andrea Komlosy: Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs“
begleitet. Wesentliche Voraussetzung für verschiedene Formen von Produktionsverlagerung und Auftragsfertigung war die Handelsliberalisierung. Ein zentrales Problem stellte dabei die Festlegung des Ursprungslandes einer Ware dar, die an mehreren Standorten gefertigt wurde, denn diese nationale Ursprungseigenschaft war für die Bemessung der Einfuhrzölle und -beschränkungen ausschlaggebend.96 Der Kostenvorteil einer Verlagerung in ein Land mit geringeren Produktionskosten wäre durch die Zölle, die beim doppelten Grenzübertritt anfielen, obsolet geworden. Die Akkumulation im Weltmaßstab, die durch die Erschließung peripherer Standorte für die globale Industrieproduktion eröffnet worden war, war nur möglich, wenn der Veredelungsverkehr von zollpolitischen Erleichterungen begleitet wurde. Die so genannten Ursprungsregeln sahen vor, dass ein Produkt, das im Ausland eine Weiterverarbeitung erfuhr, die nur Teilschritte umfasste, beim Reimport vom regulären, auf Fertigwaren erhobenen Zollsatz ausgenommen wurde. Reimporte von Waren, die „einheimischen Ursprungs“ waren, genossen Präferenzzölle. Welche und wie viele Verarbeitungsstufen darunter verstanden und wie der ausländische Veredelungsanteil berechnet wurde, unterschied sich nach Ländern und Branchen.97 98 Auf diese Art und Weise wurde die Lohnveredelung gegenüber der Einfuhr von Finalprodukten mit ausländischem Ursprung begünstigt; diese wurde auf westlichen Märkten diskriminiert. Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs“ Nur unter diesen Bedingungen konnte der passive Veredlungsverkehr anlaufen. De facto nutzten hauptsächlich Ungarn, Polen und Rumänien die neuen Möglichkeiten und öffneten ihre Unternehmen der Lohnveredelung. Die Tschechoslowakei und die DDR beteiligten sich daran praktisch gar nicht, weil ihre industrielle Spezialisierung im Schwer-, Ausrüstungs- und Maschinensektor lag. Bulgarien hatte zu geringe Kapazitäten für die Übernahme von Auftragsfertigungen.9* Ein Schwerpunkt der Lohnveredelung lag im Textil- und Bekleidungssektor, der durch das Multifaserabkommen (MFA) besonderer internationaler Regulierung unterlag. Das 1974 als Ausnahmeregelung zum GATT abgeschlossene, 2004 96 Exler, Dietmar W.: Die Ursprungsregeln im internationalen Wirtschaftsrecht. Diss. 1996; vgl. auch http://www.wto.Org/english/thewto_e/whatis:e/eol/wto03/wto3 46.htm. 97 Ursprungseigenschaft wird nach unterschiedlichen Kriterien attestiert, z. B. wenn ein Produkt durch die Verarbeitung seine Position in der Zollnomenklatur gewechselt hat, einen gewissen Prozentsatz übersteigenden wertmäßigen Zuwachs erfahren oder bestimmte festgelegte Verarbeitungsschritte durchlaufen hat. Umgekehrt kann mit Hilfe dieser Kriterien auch festgestellt werden, ob ein Produkt seine Ursprungseigenschaft beibehalten und somit trotz Veredelung im Ausland der „einheimische“ Ursprung gegeben ist, der es gegenüber Waren ausländischen Ursprungs bevorzugt - vgl. http://www.wto.Org/english/thewto_e/whatis:e/eol/wto03/wto3_46.htm . 98 ECE, Economic Bulletin for Europe, vol. 29, S. 156 f.; Mc Millan: Forms and Dimensions, S. 36. 99