Günter Dinhobl (Hrsg.): Sonderband 7. Eisenbahn/Kultur – Railway/Culture (2004)
II. Die Wahrnehmungen von Raum / The perceptions of space - Wolfgang König: Mit der Eisenbahn auf den Gipfel des Matterhoms
Wolfgang König zwischen Ortschaften. Als problematischer stufte man Passverbindungen ein, welche zu bereits bestehenden Talverbindungen hinzukämen. Bahnen auf mittlere Gipfel bis 3 000 Meter sollten im Allgemeinen nicht mehr gebaut werden. Gänzlich abzulehnen seien Bahnen auf Hochgipfel über 3 000 Meter. Als gleichermaßen nationale wie religiöse Symbole sollten die hohen Berge dem technischen Zugriff entzogen bleiben. Der Alpenclub: Gegen die “Profanation” des Hochgebirges Der 1863 gegründete Schweizerische Alpenclub (SAC) sah seinen Zweck vor allem darin, den Gebirgsfreunden den Weg in die Hochalpen und das Bergsteigen zu erleichtern. Der Bau von Bergbahnen wurde deswegen vom SAC zunächst eher begrüßt. Mit der Zeit stellte sich die Frage, ob und wo hier Grenzen zu ziehen seien. Erste Überlegungen darüber wurden im Zusammenhang mit um 1890 publizierten Plänen von Bahnen auf hohe Alpengipfel angestellt. Im SAC begann sich zwar Unbehagen zu regen, aber die Differenzen wurden nicht bis zu einem klaren Votum ausgetragen. Zu gegensätzlich war die Interessenlage innerhalb der Mitgliedschaft. Im Club waren sowohl Naturschützer als auch Bergbahnpioniere aktiv. Erst der Konzessionsantrag für die Matterhornbahn 1906 setzte die Bergbahnen wieder auf die Tagesordnung des Vereins. Jedoch bedurfte es des Drängens der Basis sowie des Heimatschutzes, bis sich die Vereinsspitze der Protestbewegung anschloss. Schließlich sprach sich der SAC gegen die Matterhombahn aus und wollte die eigentlich bis zum Gipfel projektierte Jungfraubahn am Jungfraujoch enden lassen. Die veränderte Haltung zu den Bergbahnen erforderte eine Anpassung der Satzung. Befürworter hatten den Bergbahnbau geradezu als Erfüllung des Satzungsauftrags interpretiert, den Zugang ins Gebirge zu erleichtern. 1907 wurden die Vereinsziele präziser im Sinne des Naturschutzes gefasst. Die revidierten Statuten sprachen eindeutiger von „der Erleichterung von Wanderungen im schweizerischen Alpengebiete” und außerdem von der „Erhaltung seiner Schönheiten” sowie „Stellungnahme(n) gegen Verunstaltungen des Hochgebirges”.1* Damit ging man auf die Bergbahnen nur indirekt ein. Den Heimat- und Naturschützem reichte dies nicht aus. Doch mehr als eine 1911 verabschiedete Formulierung war nicht herauszuholen, mit der sich der SAC zum Gegner aller Unternehmungen erklärte, „durch welche das eigentliche Schnee- und Eisrevier verunstaltet oder profaniert werden könnte”.11' 11 Statuten des Schweizer A 1 p e n - C 1 u b . Winterthur 1903 u. Freiburg 1910. Jahrbuch des SAC 47 (1911/12), S. 367. 82