Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Resümee

Georg Lehner - Monika Lehner Mächte erörtert. Wie diese Herausforderungen von der k. u. k. Kriegsmarine bewältigt wurden, ist nicht nur aus der dienstlichen Korrespondenz abzulesen sondern auch in Form kurzer Bemerkungen in publizierten Darstellungen außenstehender Beobachter zu erschließen. Bemerkenswert ist, dass schon wenige Wochen nach dem Ende der Belagerung der Gesandtschaften die aus Ostasien im Ministerium des Äußern und im Kriegs­ministerium eingegangenen Berichte über die Vorgänge am Höhepunkt der Krise in der „Wiener Zeitung“ (beziehungsweise in der „Wiener Abendpost“) veröffentlicht wurden. Unmittelbar nach dem Entsatz der Hauptstadt artikulierte China den Wunsch, möglichst rasch Friedensverhandlungen zu beginnen. Während bald feststand, dass die Verhandlungen in Beijing stattfinden und von den diplomatischen Vertretern der Mächte geführt werden sollten, herrschte unter den „Verbündeten“ keineswegs Einigkeit über die an China zu richtenden Forderungen, denn es ging für die einzelnen Mächte dämm, die jeweiligen Interessen durchzusetzen und auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Am 24. Dezember 1900 wurden die Fordemngen der Mächte den Bevollmächtigten Chinas übergeben. Darin waren nicht nur die von China zu leistenden Entschädigungen, die Bestrafung der Hauptschuldigen, die sogenannten „Sühnegesandtschaften“ und die Errichtung von Mahnmalen auf geschändeten Friedhöfen geregelt, sondern auch Maßnahmen, die sich auf die künftigen Beziehungen zwischen China und den Mächten auswirken sollten. Dazu gehörten unter anderem die Schleifüng von Befestigungen und die Aufstellung von Gesandtschaftswachen, aber auch die Änderung der Handels- und Schifffahrtsverträge und die Einrichtung eines Außenministeriums nach westlichem Muster. Der Katalog der Friedensbedingungen erschien geeignet, eine Wiederholung der Ereignisse des Sommers 1900 unmöglich zu machen, denn einerseits wurde die chinesische Wirtschaft durch die Höhe der Entschädigungssumme auf Jahrzehnte von internationalen Anleihen abhängig gemacht, andererseits sollten die Strukturen der Außenbeziehungen Chinas dem europäischen Modell angeglichen werden. Die einzige sichtbare Folge der Teilnahme Österreich-Ungams an der internationalen Intervention zur Unterdrückung der Yihetuan-Bewegung war die Besetzung einer „Niederlassung“ in Tianjin. Gleichsam im allerletzten Moment sicherte sich Österreich-Ungarn ein Gebiet von 0,6 km2 am wichtigsten Wirtschaftsstandort Nordchinas. Für Österreich-Ungams Außenpolitik bedeutete dieser Schritt eine Demonstration der eigenen Großmachtstellung, im Inneren wurde dieser Schritt eher belächelt. Für China aber bedeutete die österreichisch­ungarische Niederlassung in Tianjin, dass Österreich-Ungarn in den Kreis jener Mächte eingetreten war, die in die territoriale Integrität Chinas eingriffen. Angesichts der Bedeutung der internationalen Intervention zur Unterdrückung der Yihetuan-Bewegung für die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen den Mächten für die Zeit bis zum Ersten Weltkrieg fallt auf, dass in der europäischen Historiographie, von marinehistorischen Darstellungen abgesehen, dieser Abschnitt 666

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