Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)
Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen
Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... Um diesem Einwand zu begegnen, einigten sich die Vertreter der Mächte am 28. Oktober 1900 auf die Formulierung ,,[m]aintien dans des conditions à régler entre les Puissances de l’interdiction de l’importation des armes“, die auf Antrag von Sir Ernest Satow um eine „interdiction d’importation le matériel nécessaire à la fabrication des armes et des munitions“ ergänzt wurde.1823 1824 1825 Auf einen Einspruch des Vertreters der Vereinigten Staaten schlug Czikann vor, die Worte „matériel nécessaire à la fabrication des armes et des munitions“ durch „matériel servant exclusivement à la fabrication des armes et des munitions“ zu ersetzen, worauf dieser Artikel einstimmig angenommen wurde.'824 Doch auch gegen diese Fassung wurden in Tokyo Einwände erhoben: Die Tatsache, dass die Einfuhr von Waffen und Kriegsmaterial an von den Mächten zu formulierende Bedingungen geknüpft wurde, [involviere] ein praktisches Protektorat [...], da, wenn China auch nur bedingungsweise ihrer [sic!] Verteidigungsmittel beraubt würde, den Mächten die Pflicht zufiele, die Vertheidigung China’s gegen jedwelche Aggression selbst zu übernehmen.182 Schon unmittelbar nach der Unterzeichnung des Protocole final zeigte sich die Undurchführbarkeit der Bestimmungen. Der russische Botschafter in Wien, Graf Petr Alekseevic Kapnist sprach im Ministerium des Äußern vor, um Maßnahmen zur effektiven Durchsetzung der Bestimmungen zu fordern. Der russischen Regierung waren Informationen zugegangen, wonach das bestehende Verbot der Waffen-Einfuhr in China nicht mit der wünschenswerthen Strenge beobachtet werde, so dass vielfache Umgehungen der bezüglichen Bestimmungen bemerkbar geworden seien.1826 In Österreich-Ungarn war schon im Sommer 1900 die Waffenausfuhr nach China untersagt worden1827 und diese Bestimmungen waren noch in Kraft, wenn auch, wie Graf Gofuchowski dem russischen Botschafter gegenüber bemerkte, die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass Waffensendungen, welche bei unseren Behörden ordnungsmäßig nach einem erlaubten Bestimmungsort declarirt werden, nicht doch auf Umwegen nach China gelangen.1828 * Österreich-Ungarn war aber bereit, sich den von Russland vorgeschlagenen Maßnahmen anzuschließen — wenn alle Mächte dies tun würden. Der Minister des Äußern konnte sich von derartigen Maßnahmen keinen „besondem Erfolg“ versprechen, 1823 ACNP, 2e séance, 28.10.1900 [4], Im Protokoll der 8. Sitzung trägt dieser Artikel die Nummer 4 (ACNP, 8e séance, 13.11.1900 [21]). 1824 ACNP, lie séance, 4.12.1900 [33], 1825 pjHStA, P.A. XXIX/22, Ambro an Gotuchowski, Bericht Nr. 85, Tokio, 12.11.1900. 1826 HHStA, P.A. XXIX/25, MdÄ an Kinskÿ (Nr. 494), Szôgyény (Nr. 495), Pasetti (Nr. 496), Wolkenstein (No. 497), Deym (No. 498), Wien, 23.11.1901. 1827 Siehe o. Abschnitt „Österreichische Positionen zur Lage in China nach dem Entsatz der Gesandtschaften“. 1828 HHStA, P A. XXIX/25, MdÄ an Kinskÿ (Nr. 494), Szôgyény (Nr. 495), Pasetti (Nr. 496), Wolkenstein (No. 497), Deym (No. 498), Wien, 23.11.1901. 481