Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen

dass allerdings nicht geläugnet werden könne, dass das Fallenlassen der Bedingung der Todesstrafe als ein Zurückweichen gedeutet werden könne, dass es aber sehr fraglich sei, ob die chinesische Regierung diese Bedingung je angenommen, dagegen ziemlich sicher, dass sie dieselbe nie vollkommen erfüllt hätte, ausserdem sei wohl zu erwägen, ob die Gefahr nicht bestehe, dass durch ein starres Festhalten an dieser Bedingung das Concert der Mächte in die Brüche gienge, was er besser in der Lage sei wie ich. Der k. u. k. Botschafter warf auch die Frage auf, ob die Entscheidung, lediglich das Wort „irrévocable“ in der Einleitung auszulassen, „nicht eine noch grössere Abschwächung wäre wie die Auslassung der Worte ‘peine capitale’ im Artikel II |- J 441704 Ein neuer Vorschlag aus Beijing brachte die Diskussion wieder in Gang, und London war nunmehr bereit, die Änderung von „irrévocable“ in „absolument indispensable“ und die Auslassung der Namen im Text des Artikels 2* 1705 zu akzeptieren. Die deutsche Regierung wollte dem zustimmen, die US-Regierung war - soweit in London bekannt, einverstanden und „von Seite Russlands ein Widerspruch nicht zu erwarten.“1706 Tatsächlich scheinen sich die Ereignisse am Nachmittag des 8. Dezember 1900 überstürzt zu haben, und die Gerüchte schienen sich zu konkretisieren. Deym telegraphierte zunächst optimistisch: Wie ich aus sicherster Quelle streng vertraulich erfahre, haben sich die deutsche und die großbritannische Regierung dahin geeinigt, den letzten Modifikationen der Vorschläge der Vertreter in Peking [...] ihre Zustimmung zu ertheilen. Die deutsche Regierung hat jedoch die Ertheilung ihrer Ermächtigung an den deutschen Vertreter in Peking, dem amendirten Wortlaute der Note beizutreten, davon abhängig gemacht, dass die großbritannische Regierung in förmlicher Weise mit der deutschen Regierung ein Abkommen treffen, durch welches sich beide Mächte verpflichten, bei der chinesischen Regierung darauf zu dringen, dass sie trotz des veränderten Wortlautes des Artikels 2 die Hauptschuldigen hinrichten lasse. Die hiesige Regierung soll geneigt sein, diesem Verlangen zu entsprechen, und es sind die Verhandlungen über die Form dieses Abkommens im Zuge.1707 Wenige Stunden später war der Optimismus des k. u. k. Botschafters wieder gedämpft - denn trotz der Einigung zwischen Lord Lansdowne und der deutschen Regierung gab es in der englischen Regierung Einwände gegen die Formulierung „absolument indispensable.“1708 Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... 1,04 Ebenda, Deym an MdÄ, Bericht No. 85 A-J (Streng Vertraulich), London, 7.12.1900. - Über dieses Gespräch Lansdowne-Deym berichtet auch der deutsche Geschäftsträger in London, Hermann Graf Hatzfeldt, in einem Brief an seinen Vater vom 5. Dezember 1900. Hatzfel dt, Nachgelassene Papiere, Bd. II S. 1 354-1 356, speziell S. 1 355. 1705 Siehe dazu unten im Abschnitt über Artikel 2. 1706 HHStA, P.A. XX1X/22, Deym an MdÄ, Bericht No. 85 A-J (Streng Vertraulich), London, 7.12.1900, 1707 Ebenda, Deym an MdÄ, Telegramm No. 171 (2 343, Chiffre, Streng Vertraulich), London, 8.12.1900, aufg. 1.25 Uhrp. m., einget. 5.15 Uhr p. m. 1708 Ebenda, Deym an MdÄ, Telegramm No. 172 (2 577, Chiffre, Streng Vertraulich), London, 8.12.1900, aufg. 6.23 Uhrp. m., einget. 11.31 Uhrp. m. 455

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