Helga Embacher, Gertrude Enderle-Burcel, Hanns Haas, Charlotte Natmessnig (Hrsg.): Sonderband 5. Vom Zerfall der Grossreiche zur Europäischen Union – Integrationsmodelle im 20. Jahrhundert (2000)

Erbschaft und Erben - Arnold Suppan: Die Nationalitäten Österreich-Ungams und ihre Selbstbestimmung im 20. Jahrhundert

Welle der Souveränitätserklärungen (Estland: 16. 11. 1988), wie auch die Serie der im Frühjahr 1990 ebenfalls vom Baltikum ausgehenden und durch Volksabstim­mungen überzeugend legitimierten Unabhängigkeitserklärungen (Litauen: 11. 03. 1990) knüpften daher an diese Gebietseinheiten an. Trotz der Künstlichkeit man­cher Grenzen zerfiel die Sowjetunion schließlich nach dem kommunistischen Putschversuch im August 1991 in ihre Unionsrepubliken, die sich nunmehr über­wiegend als Nationalstaaten sehen.20 Vergleicht man den Zerfallsprozeß der Sowjetunion mit dem Jugoslawiens, so fallt die nachlassende Stärke des jeweiligen Machtzentrums und die zunehmende Emanzipation der Subzentren auf. In Jugoslawien wurden hiefür die demokrati­schen Wahlen vom Frühjahr 1990, sowie die nachfolgenden Volksabstimmungen und Unabhängigkeitserklärungen in den Teilrepubliken entscheidend. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, warum die Rote Armee nicht in ähnlichem Ausmaß wie die Jugoslawische Volksarmee zu intervenieren versuchte und warum das rus­sische Machtzentrum nicht in ähnlicher Weise wie das serbische alle Konnationa- len zu mobilisieren versuchte. Ab Flerbst 1991 hatte der jugoslawische „Bruder­krieg“ sicher eine abschreckende Wirkung und trug somit zweifellos zu einer friedlicheren Auflösung der Sowjetunion bei. Mit welchen Gefahren dies aber den­noch verbunden war, zeigt die Brutalität der Auseinandersetzungen in Tschetsche­nien.21 Die Nationalitäten Österreich-Ungams und ihre Selbstbestimmung im 20. Jahrhundert Ostmitteleuropa nach 1989 Seit dem 1. Jänner 1993 lebt jede Nationalität des ehemaligen Österreich-Ungarn in einem eigenen Staat, von ihr jeweils selbst als „Nationalstaat“ betrachtet und bezeichnet. Zur jeweiligen „Titulamation“ kann in diesen elf vermeintlichen „Nationalstaaten“ aber nie die gesamte Staatsbevölkerung gezählt werden: in Österreich, Tschechien, Polen, Ungarn, Slowenien und Italien sind es 90 Prozent, in Rumänien, der Slowakei und Kroatien macht die Titualamation nur zwischen 80 und 90 Prozent der Bevölkerung aus, in der Ukraine zwischen 70 und 80 Prozent, in Serbien bzw. in der Bundesrepublik Jugoslawien gar nur zwischen 60 bzw. 70 Prozent. Bosnien-Herzegovina ist trotz der Vertreibungen und Fluchtbewegungen im jüngsten Krieg nach wie vor ein Nationalitätenstaat ohne Mehrheitsnation. Al­lerdings besitzen nun die Serben in der „Republika Srpska“ eine klare absolute Mehrheit, während in der muslimisch-kroatischen Föderation die Muslime über­wiegen. Das Fortbestehen der beiden „Entitäten“ in einem gemeinsamen Staat ist aber trotz der Verträge von Dayton in Frage gestellt. Vermutlich wird auch in die­20 Simon-Simon: Verfall und Untergang, S. 134-173; Moritsch, Andreas: Rußland, ln: Brennpunkt Osteuropa. Minderheiten im Kreuzfeuer des Nationalismus, hrsg. von Valeria Heu­berger, Arnold Suppan und Elisabeth Vyslonzil. Wien-München 1996, S. 203-209. 21 Der Balkan. Friedenszone oder Pulverfaß?, hrsg. von Valeria Heuberger, Amold Suppan und Elisabeth Vyslonzil. Frankfurt am Main 1998. 85

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