Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Felix Tobier: Das Burgenländische Landesarchiv und seine Beziehungen zu den ungarischen Archiven seit 1921

DAS BURGENLÄNDISCHE LANDESARCHIV UND SEINE BEZIEHUNGEN ZU DEN UNGARISCHEN ARCHIVEN SEIT 1921 von Felix Tobler Wenn ich auf der heutigen Tagung über die Beziehungen des Burgenländischen Landesarchivs zu den ungarischen Archiven berichten soll, scheint es mir vorab notwendig, einleitend auf einige Grundvoraussetzungen, unter denen sich diese Be­ziehungen entwickelt haben, hinzuweisen. Wie Ihnen ja allen bekannt sein dürfte, haben wir mit dem Burgenland eine politisch-administrative Einheit vor uns, die als solche auf eine kaum fünfundsiebzigjährige Vergangenheit zurückblicken kann. Das Gebiet, das heute das österreichische Bundesland Burgenland darstellt, war seit der Landnahme der Magyaren über tausend Jahre lang territorial ein Teil des ungarischen Staatsverbandes, doch ergab sich vor allem aufgrund seiner über­wiegend deutschsprachigen Bevölkerung und seiner intensiven Beziehungen zu den benachbarten Ländern, nämlich dem Erzherzogtum Österreich unter der Enns und dem Herzogtum Steiermark im Verlauf der Geschichte bisweilen eine eigenartige janusköpfige Zwitterstellung dieses Grenzraumes im Spannungsfeld zwischen dem Königreich Ungarn und seinen niederösterreichisch-steirischen Nachbarn. In diesem Zusammenhang sei nur auf die sogenannten verpfändeten Herrschaften hingewiesen. Es handelte sich dabei um mehrere westungarische Herrschaften, die um die Mitte des 15. Jhs. in den Eigenbesitz der Habsburger ge­kommen waren. Nach dem Preßburger Frieden von 1491, der die bewaffneten Aus­einandersetzungen um die ungarische Thronfolge nach dem Tode von König Mathias Corvinus zwischen den Habsburgern und dem Jagellonen Wladislaw II. beendete und die ungarische Krone dem Letztgenannten überließ, verblieben die verpfändeten Herrschaften in habsburgischem Besitz. Obwohl sie im Vertrag for­mell weiterhin als „intra fines regni Hungariae“ gelegen bezeichnet werden, be­wirkte doch die in der Folge von den habsburgischen Herrschern vorgenommene Unterstellung unter die Verwaltung der österreichischen Behörden und die Be­steuerung durch die niederösterreichischen Stände einen faktischen „Anschluß“ an Österreich. Erst zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges erfolgte 1626 bzw. 1647 die vollständige Reinkorporation in den ungarischen Staatsverband1. Der Zusammenbruch der Habsburgermonarchie und das Ende des Ersten Welt­krieges ließ die Frage der staatlichen Zugehörigkeit des vorwiegend von Deutschen besiedelten Westungarn wiederum aktuell werden. In einem dreijährigen Ringen 1 Vgl. dazu: Prickler, Harald: Typen und Probleme von Grenzen, dargestellt am Beispiel des burgen­ländisch-westungarischen Raumes. In: Burgenländische Heimatblätter 51 (1989), S. 12 ff. 79

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