Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
István Czigány: Ständige Ungarische Archivdelegation beim Österreichischen Staatsarchiv
STÄNDIGE UNGARISCHE ARCHIVDELEGATION BEIM ÖSTERREICHISCHEN STAATSARCHIV VON ISTVÄN CziGÀNY Es liegt schon in der Natur der Reiche, daß sich ihre Entstehung bzw. ihr Untergang eng mit militärischen Momenten verbunden ist. Das trifft auch auf das Habsburger Reich zu, denn seine Entstehung in der ersten Hälfte des 16. Jhs. ist zum Großteil auf die osmanische Expansion zurückzuführen, und sein Zerfall im Herbst 1918 hing mit dem den weiteren Verlauf der Weltgeschichte bestimmenden Ersten Weltkrieg zusammen. Das Heer und die Heeresverwaltung spielten im Leben des Habsburger Reiches schon immer eine große Rolle. Es war also auch nicht zufällig, daß im ersten Schritt zum Ausbau der absolutistischen Monarchie das Militärwesen zentralisiert wurde, als nämlich Kaiser Ferdinand I. 1556 den Hofkriegsrat, der die Verteidigung gegen die Türken harmoniseren sollte, ins Leben rief. Ferdinand I., Kaiser von Österreich und Souverän des ungarischen Königreichs, nahm den Kampf mit dem Osmanischen Reich auf, und dieser Kampf gegen einen gemeinsamen Feind schweißte die beiden Länder und ihre Geschichte für 400 Jahre zusammen. Während dieser beinahe vier Jahrhunderte entwickelte sich eine gemeinsame Monarchie, die sowohl von gegensätzlichen als auch von übereinstimmenden Interessen geprägt war. Daß sie bei all ihren Fehlern ein organisches Gebilde war, zeigt, daß nach ihrem Zerfall wirtschaftliche und politische Störungen auftraten, die bis heute nicht gänzlich behoben werden konnten. Als Österreich-Ungarn zu bestehen aufhörte, mußte natürlich auch das gemeinsame geistige und historische Erbe an die Sukzessionsstaaten aufgeteilt werden. Unter den geschichtlichen Guellen der gemeinsamen Vergangenheit sind die militärischen Dokumente mit großem Gewicht vertreten. Zu ihrer Verwaltung und Erschließung wurde also nach dem Zerfall der Monarchie nicht zufällig eine ständige ungarische Archivdelegation beim Österreichischen Staatsarchiv aufgestellt. Die rechtliche Grundlage dafür stellt das noch im Jahre 1920 Unterzeichnete österreichisch-ungarische Regierungsabkommen dar, laut dessen die ungarische Regierung berechtigt ist, zur Wahrung ihrer allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Interessen im ehemaligen k.u.k. Kriegsarchiv und dem Heeresgeschichtlichen Museum ein offiziell legitimiertes Amtspersonal von erforderlicher Zahl auf eigene Kosten und mit Zustimmung der österreichischen Regierung zu unterhalten. Die Verfügungen dieses Abkommens bezogen sich auch auf die ehemaligen Generalkommandos, die Verlustabteilung, die Kommission für Kriegstechnik und die militärischen Bildungsanstalten, bei denen amtliche Aktenaushebungen zur Herstellung von Kopien vorgenommen werden dürfen. Im Artikel 191 des österreichischen Friedensvertrages von Saint Germain-en-Lay und im Artikel 177 des ungarischen Friedensvertrages von Trianon wurde für die 75