Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Rainer Egger: Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg

Rainer Egger Archivdelegationen. Die Zahl der Delegierten sollte für das KA sechs Personen (ohne Hilfspersonal) nicht überschreiten. Die hiefür in Aussicht genommenen „königl.ungar. Amtsorgane müssen eine entsprechende militär- und geschichtswis­senschaftliche Vorbildung nach weisen. Nach einer einjährigen Probezeit hatten diese Delegierten freien Zutritt zu allen Registraturen gemeinsamer Behörden aus dem Zeitraum 1526 bis 1918, sie hatten sich durch einen Eidschwur vor dem unga­rischen Gesandten in Wien zu verpflichten die Bestände der genannten Archive unversehrt und in guter Ordnung zu erhalten, ... die an den betreffenden österr. Archiven bestehenden und noch auszugebenden Dienstordnungen, insoferne die­selben den in diesem Vertrag festgelegten Rechten der k.u. Archivdelegierten nicht widersprechen, zu beachten ... Die noch der Benützungssperre unterliegenden Archivbestände durften nur zu dienstlichen Zwecken herangezogen werden und nicht für Veröffentlichungen verwendet werden18. Obwohl das Abkommen im Jänner 1927 in Kraft trat erfolgte erst im Juni 1928 die erste Vereidigung der ungarischen Delegierten. Es waren dies Julius Grivicic, Oberstleutnant d. R. als Leiter und Adolf Jahn, Franz von Révhegy und Ladislaus v. Geréb als Delegierte. Am 22. Juni legten sie in der ungarischen Gesandtschaft den Eidschwur ab, dessen Text der im KA eingeteilte Oberstaatsarchivar Viktor R. v. Meduna verfaßt hatte: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen, mich jedweden, die Unversehrtheit oder die Ordnung der Bestände des österreichischen Kriegsarchivs und seiner Teile verletzenden Eingriffes (Handlung, Duldung oder Unterlassung), es sei vorübergehend oder bleibend, zu enthalten, kein Archivstück ohne Wissen und Zustimmung der Direktion des österr. Kriegsarchivs aus dem Gewahrsam des österr. Kriegsarchivs zu entfernen, über alle ausgehobenen Bestände Empfangs­bestätigungen auszustellen, die gleiche Sorgfalt auch auf das mir in den Amtsräu­men der k.u. Delegation im österr. Kriegsarchive vorübergehend zur Einsicht überlassene oder zur Versendung an das k.u. Kriegsarchiv in Budapest überge­bene Archivmaterial anzuwenden, mich jeden Eingriffs in die nicht zum kulturell gemeinsamen Eigentum beider Staaten gehörigen Bestände ohne besondere Ge­nehmigung der Direktion des österr. Kriegsarchivs zu enthalten und die in dem österr. Kriegsarchiv geltenden oder Gültigkeit erlangenden Dienstordnungen zu beobachten19. Im Dezember 1928 bemühte sich die Oberdirektion des ungarischen Kriegsarchivs um die Aufstellung einer „Zweiten Liquidierungsgruppe“ in Wien, die sich mit der Erfassung von Duplikaten aus den Feldakten des Weltkrieges beschäftigen sollte. Glaise trat in einem persönlichen Brief an FML Karl Gerbert gegen die Auf­stellung dieser Gruppe auf und schlug dagegen die Bildung einer kriegsgeschichtli­chen Arbeitsgruppe in Wien vor. Diese sollte die für das ungarische kriegsge­schichtliche Werk notwendigen Wiener Akten studieren und auswerten. Gerbert blieb jedoch bei seinem Wunsch, dem Glaise schließlich auch zustimmte. Die Rand­KA 1143/1929. KA 98/1928. 71

Next

/
Thumbnails
Contents