Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
Rainer Egger: Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg
Rainer Egger das Recht, in alle Akten Einblick zu nehmen, die Liquidierungsangelegenheiten des gemeinsamen Heeres betrafen (nicht aber jene der k.k.Landwehr!)10 11. Über die Regelungen betreffend das Kriegsarchiv wurde seit März 1921 mit Ungarn verhandelt, Maximilian Hoen berichtet in seiner in vielen Belangen sehr aufschlußreichen „Chronik des Kriegsarchivs“ auch über diese Verhandlungen wobei er hervorhebt, daß bei Ungarn andere Grundsätze gelten mußten als bei den übrigen Nachfolgestaaten. Galt Ungarn doch - wie Österreich - als ein im Weltkrieg besiegtes Land, außerdem ging es um die Archive der ehemaligen gemeinsamen Zentralbehörden der Monarchie. Hoen hob dabei besonders hervor, Ungarn berufe sich jetzt auf diese Gemeinsamkeit zur Durchsetzung seiner Ansprüche, einer Gemeinsamkeit, die früher immer heftig bekämpft worden war. Lür Hoen konnte es nur ein Verhandlungsziel geben: keine Zugeständnisse im Besitzrecht an den Archivalien, aber großzügiges Benützungsrecht11. Das im Mai 1921 abgeschlossene Übereinkommen ... betreffend das Militärgeographische Institut, das Kriegsarchiv, das Heeresmuseum und andere Einrichtungen der ehemaligen k.u.k. Militärverwaltung, legte fest, daß die kgl.ungarische Regierung „um die Arbeiten im ehemaligen k.u.k. Kriegsarchiv und im Heeresmuseum im allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Interesse zu fördern ... die notwendige Anzahl behördlich legitimierter ungarischer Amtsorgane auf ihre Kosten den genannten Anstalten behufs Vornahme von Erhebungen zuteilen wird. Diesen Organen werden im Rahmen der an diesen Anstalten bestehenden gegenwärtigen Dienstordnungen die gewünschten Auskünfte erteilt und das Studium sowie die Benützung sämtlicher aus dem Geschäftsgang ehemals k.u.k. gemeinsamer Stellen und der Armee im Felde hervorgegangenen Bestände behufs Abschriftnahme, Vervielfältigung und Photographie ermöglicht.“12 Die Tätigkeit dieser Amtsorgane sollte sich auch auf die Liquidierungsagenden der Abt. 10/VL des KM, des Technischen Militârkomté’s, der Büros des Generalstabes sowie der Militärbildungsanstalten erstrecken. Bereits am 1. Juli 1921 beantragte die „Kommission des kgl.ung. Kriegsgeschichtlichen Archivs und Heeresmuseums in Wien“ entsprechende Räume im Kriegsarchiv für die dort tätigen ungarischen Organe. Nachdem bisher nur Oberstleutnant Tury, der schon 1916 ins KA gekommen war, hier ein Arbeitslokal hatte, wünschte man nun Platz für 14 Gagisten und 10 weibliche Hilfskräfte, die als ungar. Kommission im Wiener KA arbeiten sollten. Als Leiter dieser Kommission war Oberst Eugen von Englisch-Popparich vorgesehen, der bisher bei der ungarischen Liquidierungskommission eingeteilt war13. Am 12. Juli 1922 übernahm dann Oberst Ferdinand Szmazsenka diese Funktion (für ein Jahr). Neben ihm arbeiteten noch 17 Gagisten als Referenten und 9 männliche und weibliche Hilfskräfte14. 10 Nachrichtenblatt des Militär-Liquidierungsamtes Nr. 296. (30. Stück vom 12. 6. 1920) und KA 777/ 1920. 11 Ms-KA 6: Hoen-Chronik IV, S. 35 f. 12 KA 342/1921. 13 KA 479/1921. 14 KA 546/1922; Ms-KA 4: Hoen-Chronik II, 301. 69