Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Walter Rauscher: Die außenpolitischen Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn in der Zwischenkriegszeit

Walter Rauscher eierte Irredenta in den abgetretenen Gebieten keineswegs, war davon schließlich auch das Burgenland betroffen. Die Burgenland- oder Westungarnfrage führte freilich wiederum zu einer schwe­ren Belastung für die bilateralen Beziehungen der beiden Verliererstaaten5. In der sogenannten „Staatserklärung über Umfang, Grenzen und Beziehungen des Staats­gebietes von Deutschösterreich“ vom 22. November 1918 bestand Wien unter an­derem auch auf den Anschluß der geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete in den Komitaten Preßburg, Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg. Sie gehörten nach Ansicht des Staatsrates und der Provisorischen Nationalversammlung geogra­phisch, wirtschaftlich und national zu Deutschösterreich. Zudem betrachtete man sie für Wiens Lebensmittelversorgung als unentbehrlich. Die Staatserklärung rekla­mierte außerdem die in den Ländern der Stephanskrone gelegenen deutschen Sprachinseln „kraft der unzerstörbaren Volksgemeinschaft und kraft ihrer bisheri­gen mehrhundertjährigen Reichsgemeinschaft zum nationalen Interessenbereich des Staates Deutschösterreich“. Dieser werde sich demgemäß bemühen, ihren Be­stand, ihre Zukunft und ihre nationale Beziehungen völkerrechtlich zu sichern6. Das aus den vier Komitaten sich zusammensetzende Westungarn umfaßte eine Fläche von 4350 qkm. Es beherbergte fast 295 000 Einwohner: 75,1 % Deutsch­sprachige, 15,2 % Kroaten und bloß 8,4 % Magyaren. Gleichzeitig war es aber seit Jahrhunderten Bestandteil der Länder der Stephanskrone. Von seiner Sozial­struktur wies dieses halbfeudale rückständige Agrarland keinerlei Unterschied zu Kernungarn wohl aber viele Differenzen zum industriellen Osten Österreichs auf. Der erste offizielle Entwurf zu den Friedensbedingungen von Saint-Germain vom 2. Juni 1919 beließ die alte österreichisch-ungarische Grenze noch unverändert7. Das Parlament in Wien protestierte heftig gegen die Verletzung des Selbstbestim­mungsrechts, eben auch in der westungarischen Frage. Außenstaatssekretär Otto Bauer forderte für das strittige Gebiet eine freie und unbeeinflußte Volksabstim­mung. Ähnliches tat die deutschösterreichische Friedensdelegation unter Staats­kanzler Karl Renner in Saint-Germain. Die amerikanische „Coolidge-Kommission“ ging auf die österreichischen Be­schwerden ein und empfahl, Westungarn der Alpenrepublik zuzusprechen, 1., um damit das so oft propagierte nationale Selbstbestimmungsrecht zu respektieren und anzuwenden, 2. aufgrund der Wichtigkeit der Lebensmittelversorgung Wiens und 3. wegen des strategischen Motivs, eine Pufferzone zur Ungarischen Räterepu­blik zu errichten. Die zweite Fassung des Friedensvertrages vom 20. Juli sah sodann die Angliede­rung Westungarns an Österreich ohne Volksabstimmung vor8. Die deutschösterrei­chische Regierung und ihre Delegation forderten in weiterer Folge nicht nur für die 5 Zur Burgenlandfrage siehe nach wie vor besonders die Kapitel bei Kerekes, Lajos: Von St. Germain bis Genf. Österreich und seine Nachbarn. 1918-1922 (Wien/Köln/Graz 1979). 6 Staatsgesetzblatt Nr. 41/1918. 7 Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation in St.-Germain-en-Laye (Wien 1919) Bd. 1, 44-70. 8 Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation, Bd. 2,10-50. 39

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