Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

János Lakos: Das Badener Abkommen und die österreichisch-ungarischen Archivbeziehungen in der Zwischenkriegszeit

Das Badener Abkommen und die österr.-ung. Archivbeziehungen in der Zwischenkriegszeit am 2. September 1939 wurde in Budapest sich auf alle öffentlichen Sammlungen er­streckend ein strenges ausländisches Ausleiheverbot angeordnet. Anfang Novem­ber 1939 wollte Josef Kallbrunner, Direktor des Hofkammerarchivs einige Akten des Ungarischen Staatsarchivs aus dem 18. Jahrhundert für seine genealogischen Forschungen ausleihen. Der Generaldirektor des Ungarischen Staatsarchivs erhielt von seiner höheren Behörde eine allgemeine Genehmigung, für das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und das Hofkammerarchiv Archivmaterialien zu den Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ausleihen zu dürfen12. 4. Austausch von Publikationen Die vierte Form der Beziehungen stellt der Austausch von Publikationen dar. Die erste Nummer der Fachzeitschrift des Ungarischen Staatsarchivs, der Archiv­mitteilungen erschien im Jahre 1923. Die Redaktion der Zeitschrift hielt den Zu­gang zu der ausländischen Archivfachliteratur immer für wichtig. Deshalb strebte sie danach, ein Austauschverhältnis mit ausländischen Institutionen herzustellen. Als Ergebnis dieses Bestrebens stand unser Archiv 1938 bereits mit 17 ausländi­schen Institutionen, unter ihnen mit dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv im Aus­tauschverhältnis13. Die Jahrgänge der Archivmitteilungen durchforschend kann festgestellt werden, daß in der ungarischen Archivzeitschrift Rezensionen über zahlreiche österreichi­sche Fachpublikationen publiziert wurden. Als Beispiel erwähne ich hiermit, daß die ungarische Fachwelt durch die folgenden Publikationen informiert wurde: Oszkär Paulinyi berichtete 1932 über die 1931 erneut ausgegebene Zeitschrift des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Historische Blätter, Dénes Jänossy berichtete 1935 über das Buch von Josef Karl Mayr „Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich“; Loränd Szilägyi informierte die Fachwelt 1936 über das erste, durch Lothar Gross zusammengestellte Inventar des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, ebenfalls im Jahre 1936 berichtete Istvän Szabö über die Studie von Ludwig Bittner „Das Eigentum des Staates an seinen Archivalien nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch“ und Istvän Bakäcs gab 1938 eine Rezension über das Werk von Wilfrid Kirsch „Denkmalschutz“. * * * Die Entwicklung der Beziehungen der österreichischen und ungarischen zentra­len Archive von dem Badener Abkommen bis zum Zweiten Weltkrieg skizzenhaft überblickend läßt sich eindeutig feststellen, daß es sich zu dieser Periode um eine regelmäßig gepflegte, tiefe berufliche Zusammenarbeit handelte. Die Bande der gemeinsamen historischen Vergangenheit existierten auf dem Archivbereich auch weiterhin, obwohl die die internationalen Beziehungen der 20er und 30er Jahre be­12 MOL, K 726 - 1939, 523. 13 MOL, Y 1 - 1938, 626. 34

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