Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
János Lakos: Das Badener Abkommen und die österreichisch-ungarischen Archivbeziehungen in der Zwischenkriegszeit
Archivaktensammlungen nicht eingereiht werden; aus diesen Schriftstücken wurde die Sektion „I“ zustandegebracht, die den Titel „Aus Wiener Archiven ausgelieferte Akten“ trägt. Der Umfang der Sektion „I“ beträgt insgesamt 54 lfd. m. Das über die Schriftstücke angefertigte neuere Repertorium erschien 1979. Diese Archivbehelfe enthalten die Aufstellung im Anhang, aus denen festgestellt werden kann, in welchem Archivfonds, -bestand die von den Wiener übernommenen Dokumente untergebracht wurden6. Ich möchte erwähnen, daß nach dem Inkrafttreten des Badener Abkommens mindestens einmal auch das Ungarische Staatsarchiv Archivmaterial seinem österreichischen Partner übergeben hat. Im Jahre 1935 kamen im Laufe der Ordnung des Ungarischen Kammerarchivs 13 Stk. zur Registratur der Hofkammer gehörenden Schrifstücke aus der Zeit zwischen 1581-1588 zum Vorschein, die Dénes Jänossy Archivdelegierter mit Übernahme-Übergabe-Verzeichnis persönlich nach Wien mitgenommen und dem Hofkammerarchiv übermittelt hat7. 2. Empfang der Forscher Das zweite Gebiet der Beziehungen stellte der gegenseitige Empfang von Archivforschern dar. In den Wiener zentralen Archiven verkehrten auch früher oft ungarische Historiker und Archivare außer denen, die ursprünglich in den Archiven arbeiteten. Das Ungarische Historische Institut in Wien wurde eben zur Aufdeckung der Materialien mit reichem ungarischem Bezug der dortigen Archive organisiert. Auch die Mitarbeiter des Ungarischen Staatsarchivs waren fast tägliche Gäste in den Forschungsräumen der Wiener Archive. Als Stipendiat-Mitglieder des Ungarischen Historischen Instituts oder zu Lasten ihres ordentlichen - manchmal außerordentlichen - Urlaubes fuhren unsere Archivare nach Wien. Zum Aufenthalt unserer Archivare in Wien trug das Gesetz vom Jahre 1927 (Artikel XIII.) in großem Maße bei, das vorschrieb, daß die Voraussetzung für die Beförderung in den zentralen Sammlungen, so auch im Ungarischen Staatsarchiv die Erfüllung einer ausländischen Studienreise ist. Die diese Studienreise Antretenden haben in erster Linie eine historische Forschungsarbeit durchgeführt, darüber hinaus haben sie sich auch mit der Betätigung und dem Personal der Institutionen vertraut gemacht und demnach auch nützliche Archivberufserfahrungen erworben8. Die österreichischen Fachleute verkehrten viel seltener in Budapest. Im Ungarischen Staatsarchiv erhielten vom 5. November 1925 bis zum 31. Dezember 1937 insgesamt 17 österreichische Forscher eine Forschungsgenehmigung. Aus den zur Das Badener Abkommen und die österr.-ung. Archivbeziehungen in der Zwischenkriegszeit 6 Pajkossy (zit. Anm. 2). 7 MOL, Y 1 - 1935, 951. 8 Siehe die Bestände: MOL, K 726 und Y 1. 32