Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
Imre Ress: Der Weg zum Badener Abkommen (Teilung oder Aufbewahrung des Archiverbes der Monarchie)
Der Weg zum Badener Abkommen angeblich beabsichtigten Abgabe des Kossuth-Archivs an Ungarn in Wien erfolgten, war ein solcher Vorgang äußerst vorstellbar27. So nahm die österreichische Delegation im Mai 1923 noch eine zusätzliche Verpflichtung auf sich, daß Österreich wenn die Abgabe des Kossuth-Archivs vor ein Schiedsgericht gebracht werden müßte dort den ungarischen Standpunkt vertreten wird28. In der umstrittenen Frage des Miteigentumrechtes kam zu einem tragbaren Kompromiß. Die ungarischen Delegierten gaben die Forderung nach einem effektiven Kondominium auf und begnügten sich mit der Anerkennung des gemeinsamen geistigen Eigentums und gestanden die Verwaltung der ehemals gemeinsamen Bestände des östrerreichischen Archivdirektionen zu. Die Ergebnisse der Verhandlungen des Jahres 1923 und die beiden gemeinsamen Berichte des östreichisch-ungarischen Archivunterausschusses enthalten schon die Kompromißformeln, die dann fast unverändert in den als Badener Abkommen bekannt gewordenen zwischenstaatlichen Vertrag übernommen wurden. Das Ausbleiben der Einigung im finanziellen Bereich und die aussenpolitischen Hindernisse, die durch die früheren Verpflichtungen Österreichs entstanden sind, verzögerten die Unterzeichnung des Archivabkommens solange, als das große Vertragswerk über die umfassende Liquidierung der Vermögensfragen der Monarchie 1926 zustande kam. 27 HHStA Wien, Kurrentakten, Nr. 1922-1282. bzw. Bericht des öst. Archivbevollmächtigten über die Verhandlungen mit Ungarn, Wien, 23 April 1923. HHStA AAB, Nr. 1923-21. 28 MOL Budapest, Y 1 Direktionsakten Karton 214. - Gemeinsamer Bericht des Unterausschusses über die archivalische Auseindersetzung Österreich und Ungarn, Wien, 26 Mai 1923. 24