Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Imre Ress: Der Weg zum Badener Abkommen (Teilung oder Aufbewahrung des Archiverbes der Monarchie)

Der Weg zum Badener Abkommen angeblich beabsichtigten Abgabe des Kossuth-Archivs an Ungarn in Wien erfolg­ten, war ein solcher Vorgang äußerst vorstellbar27. So nahm die österreichische Delegation im Mai 1923 noch eine zusätzliche Verpflichtung auf sich, daß Öster­reich wenn die Abgabe des Kossuth-Archivs vor ein Schiedsgericht gebracht wer­den müßte dort den ungarischen Standpunkt vertreten wird28. In der umstrittenen Frage des Miteigentumrechtes kam zu einem tragbaren Kom­promiß. Die ungarischen Delegierten gaben die Forderung nach einem effektiven Kondominium auf und begnügten sich mit der Anerkennung des gemeinsamen gei­stigen Eigentums und gestanden die Verwaltung der ehemals gemeinsamen Be­stände des östrerreichischen Archivdirektionen zu. Die Ergebnisse der Verhandlungen des Jahres 1923 und die beiden gemeinsamen Berichte des östreichisch-ungarischen Archivunterausschusses enthalten schon die Kompromißformeln, die dann fast unverändert in den als Badener Abkommen be­kannt gewordenen zwischenstaatlichen Vertrag übernommen wurden. Das Aus­bleiben der Einigung im finanziellen Bereich und die aussenpolitischen Hinder­nisse, die durch die früheren Verpflichtungen Österreichs entstanden sind, verzö­gerten die Unterzeichnung des Archivabkommens solange, als das große Vertrags­werk über die umfassende Liquidierung der Vermögensfragen der Monarchie 1926 zustande kam. 27 HHStA Wien, Kurrentakten, Nr. 1922-1282. bzw. Bericht des öst. Archivbevollmächtigten über die Verhandlungen mit Ungarn, Wien, 23 April 1923. HHStA AAB, Nr. 1923-21. 28 MOL Budapest, Y 1 Direktionsakten Karton 214. - Gemeinsamer Bericht des Unterausschusses über die archivalische Auseindersetzung Österreich und Ungarn, Wien, 26 Mai 1923. 24

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