Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

Herman Freudenberger: Die Pottendorfer Garn-Manufaktur

Herman Freudenberger einlassen, weil es dem Privileg widrig sei. Dem Sinn des Privilegs nach sollte sich die Monarchie frei von der Einfuhr des fremden Games machen. Um das zu vollbringen, war laut Kolbielsky eine Kapitalinvestition von 10 Millionen Gulden in Maschinen not­wendig. Da die Bank aber vorhatte, einen Konzern zu gründen, der nur im Werte von 1 Million Gulden Garn zu erzeugen vermochte, befürchtete Kolbielsky, daß seine Fabrik zu einer kleinen Werkstatt erniedrigt werden würde. Er deutete darauf hin, daß die Gameinluhr aber 7 Millionen Gulden wert war und er dem Privileg zufolge, für die Ein­richtung solcher Fabriken, die die Monarchie von dem Import frei machen würden über das ganze Gebiet verpflichtet war57. Es ist klar, daß er einen riesigen Absatzmarkt für seine Maschinen vor sich sah, den er sich nicht von der Schwarzenberg Bank entreißen lassen wollte. Das Monopolprivileg, das für Kolbielsky ausgestellt wurde, sollte nur dann gültig sein, wenn die Maschinen noch nicht in der Monarchie vorzufinden oder produziert waren. Das Konsortium Fries, Geymüller und Hebenstreit, das seine eigenen englischen Maschinenkonstrukteure angestellt hatte, glaubte mehr als Kolbielsky berechtigt zu sein, ein solches Privileg zu erhalten, da es schon vor ihm Maschinen aus inländischem Rohmaterial hersteilen ließ. Die Kontroverse, die durch diesen Anspruch ausgelöst wurde, wurde am Ende durch eine offizielle Untersuchungskommission beseitigt, deren Mitglieder von Kolbielsky als untauglich verdammt wurden. Eines der Mitglieder war Franz Ritter von Gerstner, ein berühmter Mathematiker auf der Prager Universität und späterer Gründer und erster Leiter des Prager Polytechnischen Institutes. Gerstner wurde oft als Sachberater für industrielle Unternehmungen sowohl in der Eisenindustrie, als auch in der Textilindustrie herangezogen. Man kann also die Behauptung Kolbielskys etwas sympathisch beurteilen. Aber was die Kommission herausfand, hatte weniger mit Fachkenntnissen zu tun, sondern war eine einfache statistische Erörterung. Sie fand heraus, daß Spinnmaschinen schon weitverbreitet waren, daß sie also sicherlich keine Innovation Kolbielskys darstellten. Kolbielskys Maschinenfabrik hatte keinen Erfolg und ging nach wenigen Jahren unter. In Wirklichkeit hatte man schon lange in der Habsburgermonarchie versucht, Spinnmaschinen einzuführen. 1766 wurde ein französischer Facharbeiter namens Le- Brun, der sich mit einem französischen Kollegen in Turin aufhielt, eingeladen, sich in der Monarchie mit staatlicher Unterstützung niederzulassen und die von ihm in Aussicht gebrachten Spinnmaschinen herzustellen* 38. LeBrun erhielt ein Privileg im Jahre 1783, verfertigte aber wenige gangbare Maschinen und verließ Wien, nachdem er schon einmal im Gefängnis gesessen war und bevor ihn seine Gläubiger erwischen konnten. Einer seiner Gläubiger, Peter Lorenz. Graf Rubini von Walterstein, der 55 Maschinen in Preßburg betrieb, bevor er sein Gebäude innerhalb von 48 Stunden verlassen mußte, wollte sich das Privileg 1789 aneignen und seine Fabrik in Wien weiterführen39. Er bekam auch wirklich das Privileg, obwohl er nicht der einzige war, der sich um ein Monopol, HHStA Wien, Kabinettsarchiv, NL Kolbielsky, Karton 22, 2. Jänner 1802. 38 HKA Wien, Kommerz, Rote Nummer 305, fol. 133 f. 39 Ebenda, Rote Nummer 305, fol. 638-674. 120

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