Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)
† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer
Peler Gasser ger und der süddeutschen Märkte für den Triester Handel überhaupt bzw. zur Zeit des Sodo sistema möglich gewesen? Rückschauend wird man wohl zu der Erkenntnis gelangen müssen, daß Triests Hauptaufgabe in der Herstellung merkantiler Verbindungen zwischen Mitteleuropa und den Ländern der Levante bestanden hat. Nach bzw. von Kärnten, Krain, Steiermark, Ober- und Niederösterreich sowie den südlichen Gebieten Böhmens ging daher die über Triest getätigte Ein- und Ausfuhr. Anders lagen die Dinge für die westlichen Provinzen der Monarchie. So war Tirol in kommerziellen Belangen nur zu oft mit Venedig konform gegangen. An Eisack und Etsch, in Salzburg und in Süddeutschland hatte der venezianische Handel bereits zu starke Wurzeln gefaßt. Wurzeln, die von Triest aus wohl kaum erschüttert werden konnten. Diese Tatsache hat der Triestiner Grenna einfach nicht wahrhaben wollen, und er wartete vielmehr mit jenem langfristigen Projekt auf, das den Ausbau einer von Triest über Duino, Görz und dem Isonzotal nach Villach führenden Straße vorsah. Mit der Resolution vom 21. Juni 1727 hatte Karl VI. Personen adeligen Standes zwar jede komerzielle Betätigung, nicht aber den Betrieb und die Neugründung von Fabriken untersagt184. Der Monarch war ohne Zweifel schlecht beraten worden, als er sich zu diesem unüberlegten Schritt entschloß, zumal eine klare Trennung zwischen Produktion und Kommerz nicht möglich ist. Diese Entscheidung vom 21. Juni 1727 stand aber auch im krassen Widerspruch der gerade vom Kaiser immer wieder geforderten und versprochenen Hebung und Ausweitung des Handels. Freiherr von Widmann billigte zwar die Ausschließung der Aristokratie vom Kleinhandel, von der sogenannten „Krämerei“, doch sah er keinen Grand - mit dem Hinweis auf das Vorbild Englands, reiche Standesherren von der Beteiligung an Merkantiloperationen größeren Stils auszuschließen bzw. ihnen die Führung und Errichtung eigener Handelshäuser zu verwehren185. Sicherlich nicht konform mit den einschlägigen Gedanken Widmanns sind die vermutlich zu gleicher Zeit entstandenen Motivi toccanti il Commercio e la Città di Trieste zu verstehen, in denen behauptet wird, daß die Patrizier jederzeit gegen die Kaufleute mit der Befürchtung Stellung bezogen hätten, daß letztere einmal reich geworden, sich auch jener Rechte bemächtigen würden, die sie, die Nobili, bislang besessen hätten. Es wäre daher auch opportun, die Patrizier von jeder Betätigung an der Fiera femzuhalten.186 Auf die Situation im Litorale zurückkommend führte Widmann an, daß von wenigen Ausnahmen abgesehen, das bürgerliche Element sowohl in Triest als auch im HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 438™ „Nell’anno 1727: Sotto li 21 di Giugno fü emanata una Risoluzione Cesarea, la quale esclude le Persone Nobili dal Traffico, e di non entra in qualche Commercio. In quanto alla Minuta và molto bene, Ma che non venga permesso alla No- biltà di Negoziar all’Ingrosso pare essere pregiudizioso allTntroduzione dei Commercio ...“. Ebenda. Ebenda,Fasz. 10, fol. 208™ „... li Patritii di Trieste sempre stati contrarii alii Negotianti per la Terne che questi s’arichisschino, e vi aquistino li béni stessi ehe ora sono in potere dei Nobili ... che si escludino li Patritii da ogni cosa ehe riguardi la Fiera.“ 100