Jürgen Pohl: Sonderband 1. „Die Profiantirung der Keyserlichen Armaden ahnbelangendt” – Studien zur Versorgung der kaiserlichen Armee 1634/35 (1989)

B Der Rahmen - B1 Das Heer - Organisations- und Befehlsstruktur

Studien zur Versorgung der Kaiserlichen Armee 1654/35 den wappen, sampt oder sonderlich, zum Zeugnuß, Unseres kayl. Schuzes, handthabung und Salvaguardia anschlagen, destwegen dann auch dem vidimierten abschrifften dieses Unseres kayl. Salvaguardien wo dieselben allenthalben angeschlagen“. Die Zuwiderhandlung wird unter Strafe gestellt, die - wahrscheinlich nur in wenigen Fällen - zur Hälfte auch an die Person gezahlt werden mußte, der Salva Guardia ge­währt wurde. Offensichtlich nahm die Zahl der Salva-Guardia-Gewäh- rungen im Lauf des Krieges so weit zu, daß dann Formulare gedruckt wurden, die Salva Guardia gewährten, in die der Name der Person bzw. der Ortschaft sowie das Datum noch einzufügen waren59. ORGANISATIONS- UND BEFEHLSSTRUKTUR Während der Oberbefehlshaber der kaiserlichen Armee vom Kaiser selbst in sein Amt eingesetzt wurde (seit dem 27. April 1634 König Fer­dinand IIL), lag die administrative Oberhoheit in den Händen des Hof­kriegsrates. Dieses Gremium war im Jahre 1556 gegründet worden. Von 1632 bis 1649 war Feldmarschall Heinrich Graf Schlick zu Bassano und Weisskirchen sein Präsident. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf militä­rische Entscheidungen war gering. Wallenstein war bei seiner Wieder­einsetzung als Generallissimus am 15.12.1631 mit so weitreichenden Vollmachten ausgerüstet worden, daß er mit dem Hofkriegsrat nur dann in Verbindung trat, wenn es um die Erfüllung von Wünschen ging, die nur dieses Gremium befriedigen konnte. In seiner Geschichte des Hof­kriegsrates schreibt Regele dazu: „Wie ungebunden Wallenstein in sei­ner Kommandoführung war, geht auch daraus hervor, daß sogar der Kaiser 1633 den Hofkriegsratpräsidenten Schlick förmlich als Unter­händler zum allgewaltigen Herzog entsenden mußte, um seinen Ab­sichten Durchbruch zu verschaffen - doch ließ sich Wallenstein dadurch nicht weiter beeinflussen39 40.“ Nachdem - nach der Absetzung Wallensteins - Ende April 1634 der Sohn des Kaisers Ferdinand II. zum Heerführer ernannt wurde, ist nicht da­von auszugehen, daß der Einfluß des Hofkriegsrates zunahm. Das größte Problem, das den Hofkriegsrat immer in seiner Wirksamkeit be­hinderte, war, daß einige Dienststellen, die dem Hofkriegsrat unter­standen, gleichzeitig von der Hofkammer ihre Weisungen erhielten. Re­gele schreibt dazu: „Die Geldaufbringung war eine sehr mühevolle und ließ [...] keine eigene Geldwirtschaft des Hofkriegsrates zu, der finan­39) Militärimpressen Nr. 19 (21.11.1634). 40) Regele, Oskar, Der Österreichische Hofkriegsrat 1556 - 1848. Wien 1949, S. 52. 41

Next

/
Thumbnails
Contents