Schiriefer, Andreas: Deutsche, Slowaken und Magyaren im Spiegel deutschsprachiger historischer Zeitungen und Zeitschriften in der Slowakei - Interethnica 9. (Komárno, 2007)
3 Die historische Entwicklung Ungarns und seiner Bevölkerung innerhalb des Hagsburgerreiches
in einem Nationalstaat. Definitiv nicht enthalten war in den Forderungen jedoch die vollständige Trennung vom Habsburgerreich. Auf dem Landtag von 1843/44 jedoch zeigte sich, dass sich die Positionen der liberalen Opposition in der Basis noch nicht gefestigt hatten. Vor allem der verarmte Adel opponierte gegen die Rücknahme alter Privilegien. Größere Erfolge - aus Sicht der Magyaren - konnten bereits in der Sprachenfrage erzielt werden. Ungarisch wurde zur Amtssprache erhoben, wodurch sich allerdings auch die Spannungen zwischen den Nationalitäten verschärften. Schon seit den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts hatten Bewegungen und Anliegen der Nichtmagyaren in Ungarn angesichts der sich verschärfenden ungarischen Sprachpolitik einen politischen Charakter bekommen. Diesbezügliche Warnungen Széchenyis, keinen Druck oder Zwang auf die Nationalitäten auszuüben, blieben ungehört. 1846 kam es zur Vereinigung der drei führenden Lager hinsichtlich der radikalen Positionen um die Politiker Kossuth, Deák und Eötvös. Im März 1847 schlossen sich die einzelnen Oppositionsbewegungen zu einer Partei zusammen. Diese Partei arbeitete fortan neben der Umsetzung weiterer wichtiger liberaler Forderungen für ihr gesetztes Ziel, ein unabhängiges ungarisches Ministerium zu bilden. Ein im November 1847 einberufener Landtag offenbarte jedoch noch Schwächen dieser Opposition, der es nicht gelang, Mehrheiten zu organisieren. So gelang die konkrete Durchsetzung der Reformen erst im Fahrwasser der europäischen Revolutionsbewegungen. Unter dem Einfluss der französischen Februarrevolution erging am 3. März 1848 ein Adressentwurf der Unteren Tafel des Landtags mit der Bitte um die Schaffung eines verantwortlichen ungarischen Ministeriums und der Bestätigung der vom Landtag bereits verabschiedeten bürgerlichen Reformen. Am 13. März brach in Wien die Revolution aus. Metternich ergriff die Flucht und schließlich versprach der Kaiser den Ungarn die Konstitution. Am 17. März setzte eine ungarische Delegation mit Kossuth an der Spitze die Ernennung von Lajos Batthyány zum ersten Ministerpräsidenten Ungarns durch. Am 11. April sanktionierte der Wiener Hof angesichts der revolutionären Entwicklungen in Deutschland und Italien die von einer adligen Standesvertretung vorbereiteten Gesetzesartikel. Unter anderem definierten diese die politischen Institutionen nach dem Muster der bürgerlichen parlamentarischen Monarchien. Eingeführt waren nun etwa das Zensuswahlrecht und eine unabhängige Regierung. Durch diese Gesetze war das neue Verhältnis zur Habsburgermonarchie bestimmt. Aufgrund der königlichen Sanktionierung spricht man auch von einer „gesetzlichen Revolution“. Es lag nicht in der Absicht der Reformer, den Zerfall der Habsburgermonarchie herbeizuführen. Ihr Ziel war die nationale Selbständigkeit, „verbunden mit einer radikalen liberalen Veränderung der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes durch Beseitigung des feudalistischen Systems.“34 34 Fischer, Geschichte, 1999, S. 111. 35