Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2011 - Acta Ethnologica Danubiana 13. (Dunaszerdahely-Komárno, 2011)
Tanulmányok - Hans Werner Retterath: A "Német Kelet Keresztje" Bac Harzburg mellett. Egy központi kitelepítési emlékmű, mint a Nyugat-ideológia, a háborús emlékmű kultusz és nép-nemzeti oltalmi munka folyománya (Összefoglalás)
jeweiligen Heimatdichter vor. Dazu passend traten junge Frauen aus einem Halbkreis heraus und übergaben ihm die jeweiligen Wappen, die anderntags am Kreuz aufgehängt werden sollten. Daraufhin wurde der Holzstoß als Sonnwendfeuer in der Mitte des Platzes entzündet. Nach einem Musikstück von Mozart wurde nun das Bundeslied von Hoffmann von Fallersleben gesungen. Dann geleiteten Fackelträger Bundesvertriebenenminister Hans Lukaschek über die Wiese zum Rednerpult. Da „Goldene Bücher“ im Allgemeinen nur für Gemeinden und Städte üblich sind, wurde mit der Etablierung eines „Goldenen Buches“ das Mahnmal auf eine Ebene mit der Stadt Bad Harzburg gestellt. Zudem wurde mit den Eintragungen prominenter Personen die Bedeutung des Denkmals zusätzlich gesteigert. Die Verwendung des Sonnwendfeuers im nationalen Kontext zeichnete bereits die völkische Schutzarbeit vor dem Ersten Weltkrieg aus. Die Deutschnationalen im südlichen deutschsprachigen Raum hatten den Volksbrauch des Johannisfeuers aufgegriffen und unbekümmert vom Kontinuitätsproblem als germanischdeutsches Fest uminterpretiert (Schmid 2009, 135-139).13 Nach 1900 verbreitete sich die Feier auch unter den Deutschnationalen im Reich. Die Sonnwendfeier wurde zum Symbol für Einheit und Treue. Sie war eine Art nationales Treuegelöbnis und wirkte durch die Emotionalität des nächtlichen Gemeinschaftserlebnisses. Gleichzeitig wurde der Brauchaspekt der Reinigung zur Abgrenzung gegen alles Undeutsche umgemünzt. 1934 machte die NS-Regierung mit dem Erlass zur Sonnwendfeier die Teilnahme für die Jugend zur Pflicht und trieb so die allgemeine Einübung voran (Kammer/Bartsch 2007, 237). Nach 1945 waren Sonnwendfeiern bei den Vertriebenenorganisationen für lange Jahre üblich. Eine inhaltliche Begründung dieser Feiern findet sich anlässlich der 10. Sonnwendfeier auf dem Lipperbruch durch den Ortsverband des BdV im Organ der Landsmannschaft Westpreußen (Sonnenwendfeuer auf dem Lipperbruch, Der Westpreuße, 15 [1963], Nr. 20, 20, mit Foto): „Im Laufe der Zeit seien die Sonnenwendfeiem immer mehr zu einem Bekenntnis zu Volk und Gemeinschaft (nach der Vertreibung zu Heimatrecht und Wiedervereinigung) geworden. Im Hinblick auf die willkürliche Teilung Deutschlands wie der alten Reichshauptstadt Berlin müsse dieses Bekenntnis von allen Deutschen immer wieder erneut vorgetragen werden, damit dereinst in einem freien Europa allen Deutschen das Heimatrecht werde.“ Wesentliche Elemente dieser Feier — wie auch anderer - waren Feuersprüche, Volkstänze und Heimatlieder. In Bad Harzburg war das Sonnwendfeuer von 1950 nichts Neues. So fand bereits am Abend des 18. Juni 1949 vor ca. 1.000 Vertriebenen eine Feier mit nahezu gleichem Ablauf wie Mitte 1950 statt (Lölhöffel 1983, 188T). Nach einer Rede rief der aus Ostpreußen kommende Stadtflüchtlingsamtsleiter Erich von Lölhöffel die zehn Landsmann - schäften Bad Harzburgs auf, die je einen Spruch eines heimatlichen Dichters oder Denkers rezitierten. Zudem ließ Lölhöffel eine Feuerrede mit Sprüchen und einigen Sätzen hören. Angesichts dieser Beispiele zur Instrumentalisierung der Sonnwendfcuer kann wegen ihrer teilweisen „Entgermanisierung“ und der Verknüpfung mit Heimat- und Totengedenken keinesfalls von Entpolitisierung gesprochen werden, wie Josef Hanika (1957, 122) es tat. Mit der Illuminierung der Einweihungsfeier und des Kreuzes wurde also ein aus faschistischen Zeiten bekanntes Festmuster zur Sakralisierung des Festes und des Kreuzes eingesetzt. Auch das Aufrufen deutscher Regionen im Sinne der völkischen Schutzarbeit bei öffent-13 Hanika trennt in den Volksbrauch des Johannisfeuers (entzündet am Vorabend des Johannistags, am 24.6.) und den des deutschnational politisierten Sonnwendfeuers (entzündet am Vorabend des 21.6.); letzteres wurde von der katholischen Kirche als „neuheidnisch“ bekämpft. Hanika 1957, S. 122f. 84