Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)

Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)

von Gallandau gab die Gendarmerie bereits am 21. einen Befehl aus, nach dem die Ansiedler ihre Kolonien verlassen mussten. Szőgy énmajor und Nemeskosút mussten schon am selben Tag etwa 60 Personen mit nur einem Handgepäckstück verlassen. Die Ansiedler in Gallandau bekamen auch am 21. den Befehl und am 22. die von Vágtomóc (Deák 2003, Dokument Nr. 70, 96-97; Dokument Nr. 146, 178—179). ln Wirklichkeit lag es aber im Interesse keiner der beiden Staaten, die Gegensätze unendlich zu verschärfen. Zwar aus verschiedenen Gründen, doch wollte sowohl die ungarische als auch die slowakische Partei einen schnellen Abschluss der umstrittenen Fragen. So wurden nach einigen Tagen statt Ausweisungen wieder die Verhandlungen aktuell, was durch eine Änderung der bislang starren ungarischen und slowakischen Standpunkte ermöglicht wurde. Infolge des intransigenten ungarischen Auftritts gegenüber den Kolonisten mussten die Slowaken akzeptieren, dass der Verbleib der Kolonisten in Ungarn irrealistisch wäre und es ja im Interesse der Kolonisten selbst läge, dass die Ausweisung nicht willkürlich, sondern juristisch und wirtschaftlich klar geregelt geschieht. Dafür mussten sie mit der ungarischen Partei eine Vereinbarung treffen. Diese musste andererseits damit einverstanden sein, dass die ausgewiesenen Kolonisten nicht komplett enteignet werden dürfen. Das war der Preis dafür, dass die Slowaken keine Gegenmaß­nahmen gegenüber ungarischen Grundbesitzern in der Slowakei treffen würden, bzw. dass die Vertreibung der Kolonisten das ohnehin nicht beste Verhältnis zwischen den beiden Staaten nicht noch weiter verschlechtern würde. Von dieser Zeit an war der Gegenstand der zweiseitigen Verhandlungen nicht mehr das Bleiben oder die Ausweisung der Kolonisten, sondern wie ihre Rückkehr organisiert werden könnte, damit sie ihr Vermögen mitnehmen können, bzw. die Frage, in welcher Form sie entschädigt werden könnten. Inzwischen wairden allerdings weitere gegenseitige Ausweisungen intensiviert. Nach dem Bericht des Oberstuhlrichters in Sommerein wurden von den slowakischen Behörden in der Zeit vom 20. Dezember bis 11. Januar allein aus Pressburg 300 Ungarn ausgewiesen.19 Auf den rückgegliederten Gebieten gab es zwar weiterhin Beispiele für direkte Ausweisungen20, doch war für diese Zeit jedoch der „frei­willige Abzug“ von Kolonisten charakteristisch. Im Hintergrund dessen stand meistens jene Stimmung, die in einzelnen Kreisen von den ungarischen Behörden geschaffen wurde, und die die selbstbewussten slowakischen Kolonisten nur schwer ertragen konnten.21 In den letzten Wochen des Jahres 1938, bzw. in den ersten Wochen des Jahres 1939 zogen wegen inakzeptabler Bedingungen Kolonisten aus dem Kreis Komora aus Szilaspuszta, Margitmajor und flodzsafalva massenweise weg. Trotz solcher Vorfälle führten die beiderseitigen Verhandlungen letztendlich doch zu einem Ergebnis; am 18. Februar 1939 unterschrieben Martin Mičura, der slowakische 19 ŠOA Šaľa, f. Oberstuhlrichteramt in Sommerein (1938-1945), k. 14, 281/1939. 20 Auf Anordnung der Behörden verließen die Kolonisten am 12. August das Gebiet Ungarns von Agotapuszta in der Nähe von Zseliz. 21 In dieser Hinsicht ist der Brief der slowakischen Kolonisten von Szilaspuszta lehrreich, den sie am 7. Dezember dem Zentralsekretariat der Slowakischen Volkspartei Hlinka in Pressburg geschrieben haben. In diesem Brief bitten sie um Hilfe, in die Slowakei übersiedeln zu dürfen. Sie beschweren sich darüber, dass der Abgeordnetenrat des Dorfes von den Behörden aufgelöst wurde, und ein ungarischer Bürgermeister geschickt wurde; der neue Briefträger und der neue Gemeindediener könnten nicht slowakisch; im Dorf gibt es zwar 110 schulpflichtige slowakische Kinder, aber nur 7 ungarische; von den beiden Lehrern kann nur einer ein bisschen slowakisch. Die Kolonisten sind dabei einer andauernden Belästigung seitens der Behörden ausgesetzt. 145

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