Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)
Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)
aufgehetzte Pöbel scheute mancherorts sogar vor Plünderungen nicht zurück. Ein Beispiel dafür ist die Kolonie Hajmáspuszta (in den tschechoslowakischen Zeiten Svehlovo genannt). Nach Augenzeugen kamen am 9. November etwa 50 Zivilisten aus der nahen Umgebung und plünderten die Häuser meist tschechischer Kolonisten (Deák 2003, Dokument Nr. 9, 41; Dokument Nr. 40, 70—72), ferner nahmen sie Getreide und Tiere der Kolonisten mit und haben die Fenster der Kolonistenhäuser eingeschlagen - unter stiller Zustimmung der inzwischen angekommenen Militäreinheiten. Ein eher verbreitetes Phänomen war die Plünderung bereits verlassener Kolonistenhöfe, woran nicht unbedingt nur die ärmsten Schichten der Ortsbewohner beteiligt waren, sondern auch die Elite der Hofbesitzer. Laut Untersuchungsergebnis des Kreis- Militärkommandos in Sommerein wurden Mobiliare von den Ortsbewohnern quasi in ein paar Tagen auseinandergetragen, nachdem die Kolonisten in Macháza gezwungen worden waren, wegzugehen.15 Die Untersuchung fand bei insgesamt 13 Familien von Kolonisten stammende Wertgegenstände, wobei am Auseinandertragen des Kolonisteneigentums auch Dorfvorgesetzte beteiligt waren. Die Ausplünderung der Kolonie in Macháza war natürlich kein Einzelfall; so war eine der dringendsten Aufgaben der Militärverwaltung, die Sicherung des Eigentums in den teils bzw. ganz verlassenen Kolonien zu garantieren. Das bereits mehrmals zitierte Militärkommando in Sommerein berichtete am 13. November, es könne den Schutz des Eigentums in den Kolonien aus eigener Kraft nicht gewährleisten. Da die Bürgergarde in dieser Hinsicht nicht zuverlässig sei, bitte man um zwei Wachen.16 Zwei Tage später jedoch benachrichtigte es die Dorfbehörden, dass es die Aufgabe des Dorfvorstandes sei, die Kolonien zu bewachen.17 Der Sendbrief stellte eine strenge Strafe in Aussicht für alle, die die öffentliche Ordnung stören, Privateigentum beschädigen oder Kolonisten berauben würden. Doch brachten diese Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg. Die verlassenen Kolonienwirtschaften blieben Diebstählen und Plünderungen weiterhin ausgesetzt. Dabei dürfte vermutlich auch die Mitschuld der Bevölkerung und der zuständigen Behörden eine Rolle gespielt haben. Die Ausweisung und Vertreibung der Kolonisten fand natürlich einen großen Widerhall in der slowakischen öffentlichen Meinung und dies bestimmte grundlegend auch Thema und Charakter des Dialogs zwischen den beiden Staaten. Ladislav Deák stellt zu Recht fest, dass es die meisten Probleme während der slowakisch-ungarischen Verhandlungen nach dem Wiener Schiedsspruch nicht - wie erwartet - mit der Bestimmung der neuen Staatsgrenze gab, sondern bezüglich des Schicksals der Kolonisten (Deák 2003, 19). Die tschechoslowakisch-ungarisch gemischte Kommission, die die Ausführung des Wiener Schiedsspruchs kontrollierte, hatte ihre erste Tagung am 8. November 1938 in Budapest, wo die Teilnehmer beschlossen, vier Unterkommissionen (für Delimitation, Wirtschaft, Recht und Minderheiten) zu gründen (Deák 2005, Dokument Nr. 14, 43-44). Die Unterkommission für Delimitation begann ihre Tätigkeit bereits an diesem Tage, die anderen in den darauf folgenden Tagen. Das Problem der Ausweisung der Kolonisten wurde in den nächsten Wochen zum immer wiederkehrenden Problem in den Sitzungen der juristischen Kommission, wo das Thema zum ersten Mal am 11. November von dem slowakischen stellvertretenden Vorsitzenden, Martin Mičura, aufgeworfen wurde. Der 15 ŠOA Šaľa, Oberstuhlrichteramt in Sommerein (1938-1945), k. 10, 162/1938. 16 Ebenda, 118/1938. 17 Ebenda, 104/1938. 143