Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)
Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)
tschechischen und mährischen Ansiedler die Südslowakei verlassen haben. Geblieben sind hingegen der entscheidende Teil der Privatansiedler, ferner ein bedeutender Teil der slowakischen Bevölkerung in den von dem SBA gegründeten Kolonien, sowie ein Teil der tschechisch-mährischen Ansiedler in vielen Kolonien. Von den Legionären- Ansiedlungen sind die Kolonien in Battyán und Gernyöpuszta verlassen worden, in Bély, Csata, Bény oder Köbölkút ist ein Teil von ihnen jedoch geblieben. In diesen Tagen machten sich einige der tschechischen Ansiedler von Aradpuszta auf den Weg; eine Familie ausgenommen, haben die mährischen Kolonisten von Milleniumpuszta ihre Ansiedlung auch verlassen. Laut Quellen war es keine Ausnahme, dass die erwachsenen Männer einer Familie (sie waren Legionäre oder sie dienten in der Staatssicherheits- Wache) die Kolonie verlassen haben, die anderen Familienmitglieder aber geblieben sind - oder man hat, wenn auch die Familie weggezogen ist, jemanden beauftragt, das verlassene Immobiliengut zu bewachen (Deák 2005, Dokument Nr.39, 69; Dokument Nr. 40, 71). Die genaue Zahl derjenigen, die die Kolonien zu diesem Zeitpunkt verlassen haben, kann nur annähernd bestimmt werden. Wenn wir annehmen, dass die entscheidende Mehrheit der Legionäre und etwa die Hälfte der tschechischen und mährischen Ansiedler sich bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Weg gemacht hatten, kann die Anzahl der wegziehenden Familien auf etwa 300-400 geschätzt werden. Der Weggang der Ansiedler geschah in einem äußerst chaotischen Zeitabschnitt. Die tschechoslowakische Verwaltung war mit ihrem eigenen Umzug beschäftigt, sie war sogar weiterhin der Meinung, die Ansiedler sollten an ihren Wohnorten bleiben; so konnten die Behörden den wegziehenden Kolonisten nur eine minimale Hilfe leisten. Wegen der Evakuierung von Verwaltungen, behördlichen Organen und Armee war die Bahn völlig überlastet, und so stieß der Transport des Eigentums der Ansiedler auf große Schwierigkeiten. Die Truppen der ungarischen Armee nahmen in der Zeit vom 5.-10. November 1938 das durch den Wiener Schiedsspruch bestimmte Gebiet in Besitz. Der Prozess der Rückgliederung erfolgte nach einem für die Übergabe vereinbarten Drehbuch ohne größere Probleme. Nach dem feierlich-demonstrativen Einmarsch der ungarischen Truppen begann die Eingliederung der Ungarn zugesprochenen Gebiete in das Mutterland. In der ersten Phase der Eingliederung wurde in den wieder rückgegliederten Gebieten eine militärische Verwaltung eingeführt, die am 22. Dezember von der bürgerlichen Verwaltung ersetzt wurde. In dieser Zeit erfolgte auch die Rückführung der Gebiete in das ungarische Komitatssystem. Da während des Ersten Wiener Schiedsspruches grundsätzlich ethnische Prinzipien zur Geltung kamen, wurde die entscheidende Mehrheit der in ungarischen Gebieten liegenden Kolonien Ungarn zugesprochen. Zu einer Diskussion kam es nur bei Bestimmung der Zugehörigkeit solcher Ansiedlungen, die direkt an der Sprachgrenze lagen. Bei diesen erschien die Anwendung des Katasterprinzips problematisch, welches die ungarische Delegation bei den Delimitations-Verhandlungen durchsetzen wollte. Die ungarische Partei hat nämlich nur die Gemeinden vor 1918 berücksichtigt, sodass manche von der Gemarkung abgetrennten Gebiete automatisch ins Kataster der Muttergemeinde aufgenommen wurden. Schließlich konnte die slowakische Delegation durch die Anwendung des „Eigentumsgrenzen“-Prinzips sowie durch Gebietstausch erreichen, dass sechs staatliche Kolonien (Mezó'keszi, Dögös, Józsefmajor és Nagyfalu, Erzsébetmajor und Annamajor) und etwa ein Dutzend Privatansiedlungen (Gessayov bei Eberhard, Szentkeresztpuszta 139