Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)

Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)

darauf bestanden, dass nach einer eventuellen Grenzrevision auch eine Revision der tsche­choslowakischen Bodenreform und der Ansiedelungen vollzogen werden sollte. Deswegen hatte das Landwirtschaftliche Ministerium in Budapest unmittelbar nach dem Münchner Abkommen das Schriftstück Grundbesitzpolitische Aufgaben im befreiten Oberungarn her­ausgearbeitet, in dem Möglichkeiten und Varianten für die Beseitigung der -infolge der Bodenreform unter die ungarische Bevölkerung angesiedelten - Kolonisten skizziert wurden.4 Im Dokument wurden von den Regierungskreisen in Budapest in erster Linie zwar juristische Möglichkeiten aufgezeigt, es wurden jedoch neben bzw. statt umständlich erscheinenden, problematischen juristischen Lösungen direktere, nicht gewalt­­freie Lösungen gleichwohl nicht ausgeschlossen. Man hoffte darauf, dass eine nach der Rückgliederung einzurichtende militärische Verwaltung eine Situation schaffen würde, die die Mehrheit der Ansiedler zum Verlassen der Region bewegt. In dieser Hinsicht begrüßte die ungarische Regierung die Stimmung, die in der Süd­slowakei nach dem Münchner Abkommen aufkam und die zur Verunsicherung der Kolo­nisten führte. Verunsicherung bewirkte auch der Zwischenfall in Kacagópuszta5 im Herbst 1938 an der ungarisch-slowakischen Staatsgrenze, bei dem sich ungarische Bewaffnete zum Ziel setzten, vier tschechoslowakische Kolonien bei Rimaszécs zu besetzen, die Ansiedler zu verjagen und ihren Grundbesitz einzunehmen. Eine Verunsicherung bewirkten ferner die Flugblätter, die aus Ungarn durch verschiedene irredentistische Organisationen verbreitet wurden. Diese stellten fallweise nicht nur die Annullierung der Ergebnisse der tschechoslowakischen Bodenreform in Aussicht, sondern drängten auf eine offene Mobilisierung gegen die Ansiedler, insbesondere gegen die tschechischen Kolonisten. Die tschechoslowakische Regierung war selbstverständlich bemüht, eine entsprechende Gegenpropaganda zu entwickeln. Nach dieser wolle man, falls die Grenzen geändert wür­den, die tschechischen, slowakischen und ungarischen Bodenbesitzer enteignen und den Besitz den Großgrundbesitzern zurückgeben. Diese Nachrichten lösten im Kreise der alteingesessenen Einheimischen in der Südslowakei eine so große Unruhe aus, dass der ungarische Konsul in Pressburg in seinem Bericht vom 6. Oktober darum bat, in Radio Budapest mehrmals vorzulesen, dass eine Bodenkonfiskation nur die „Tschechen” betref­fen werde6. Trotz eines doktrinären (tschecho)slowakischen Verhaltens bei den Verhandlungen in Komom begannen die Prager und Pressburger Regierung bereits Anfang Oktober, die südlichen Gebiete der Slowakei zu evakuieren. Diese Vorbereitungen betrafen unmittelbar auch die Kolonisten. Budapests Standpunkt bezüglich der Kolonien war den slowakischen Behörden nicht unbekannt. Unmittelbar nach den Verhandlungen in Komom entwarf das Ansiedlungsamt Pressburg einen Plan für die Evakuierung der slowakischen Kolonien, der dem Wirtschaftsministerium am 18. Oktober vorgelegt wurde7. Der Evakuationsplan betraf 1847 Familien in 49 Kolonien. Zeitweilige Unterkünfte für die Ansiedler waren in insge­samt 17 Kreisen der Slowakei vorgesehen. 4 MOL (Ungarisches Staatsarchiv) FM (Ministerium für Landbau), K-184, 1939-35-22303 5 Über Zwischenfall in Kacagópuszta siche detailliert: Simon 2006. 6 MOL, KÜM (Außenministerium) K-64, 79. cs, 65. t. 1148/1938 7 SNA (Slowakisches Nationalarchiv), MH (Wirtschaftsministerium), k. 950, i. 14/38 taj. Evakuierung der Kolonisten vom Gebiet, das event. Ungarn übergeben wird. 137

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