K. k. katholischen ober-gymnasiums, Schemnitz, 1857
r —H 18 (1 f) Für die Mineralogie : 73 St. g) An Wandkarten : 3. h) Für die Münzensammlung : 10 St. VI. Maturitäts-Prüfung. Ergebnis.« der am 5. August 1§56 abgehaltenen Maturitäts-Prüfung. Zur Prüfung hatten sich gemeldet: von den Schülern der hiesigen 8 Klasse : 6, von Externen : 1. In Folge der mündlichen Prüfung erhielt der Externist die Weisung, nach einem Jahre seine Reife zum Besuche höherer Studienanstalten erproben zu lassen. Für reif wurden erklärt : Hell Alexander aus Radoboi in Croatien. Knopp Anton aus Windschacht in Ungarn. CI. Lang Hermann aus Wien in Nied. Österreich. Markovich Johann aus Kremnitz in Ungarn. Teutsclil Franz aus Schemnitz in Ungarn. Trencsenszky Johann aus Dilin in Ungarn. VII Statistik des Gymnasiums im Schuljahre 1856/7. A) Übersicht der Schülerzahl nach Klassen. Die Zahl der öffentlichen Schüler sämmtl Klassen betrug am Anfänge des Schuljahres : In der I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Klasse. Zusammen : 60, 37, 27, 22, 12, 7, 8, 6, 179. Davon sind im Laufe des Schuljahres abgegangen : Aus der I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Klasse. Zusammen : 5, 2, 3, 2, 1 13. Es wurden also gegen das Ende des Schuljahres noch gezählt : 55, 35, 24, 20, 11, 7, 8, 6. 166 Als Privatisten waren für die III. Klasse 1, für die IV. Kl 2. und für die VII. Kl. 2 eingeschrieben. B) Übersicht der Schüler nach ihrer Muttersprache. In der I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Klasse. Zusammen Deutsche : 20, 20, 10, 9, 5, 3, 4, 2, 73. Magyaren : 14, 6, 8, 8, 3, „ 3, 3, 45. Slaven : 21, 9, 6, 3, 3, 4, 1, 1, 48. Gfesammtzahl : 55, 35, 24, 20,11, 7, 8, 3, 166. C) Von den 53 Deutschen (II. bis III. Kl. inch) lernten als zweite Landessprache : Alle 53 Deutschen die ungarische Sprache. Stipendisten sind in der III Kl. 2, in der V. Kl. 1, in der VII. Kl. 1. Nach dem Religionsbekenntnisse gehören alle Schüler dieser Lehranstalt zur Katholischen Religion. VIII. Wichtigere Erlässe der hohen k, k. Unterrichtsbehörden im Schuljahre 1857. Die mündlichen Maturitätsprüfungen sind in der Regel nach dem Anfänge, und vor dem Ende der Hauptferien abzuhalten (Minist. Erlass von v. 26. Juli 1856. Z.