K. k. katholischen ober-gymnasiums, Schemnitz, 1855

i 30 Drei Schüler des Obergymnasiums, ein Deutscher, ein Magyar und ein Slave lernten sowohl die ungarische als auch die slavische Sprache. Stipendisten sind: in der I. Klasse 1, in der V. 1, in der VII. 2. Nach dem Religionsbekentnisse gehören alle Schüler dieser Lehranstalt zur katholischen Religion. XIII. Einige Erlässe und Verordnungen, die von den li. Behörden an das Gymnasium crflossen sind. Allerhöchste Entschliessung vom 6. Dec. 1854. in Betreff der Schulferien an Gymnasien. Ministerial-Erlass vom 16. Dec. 1854 Z. 1432. Die allerhöchsten Bestimmungen über die Organisat. der Gym­nasien. Ministerial-Erlass vom 1. Jänner 1855. Die Spraehverhältnisse werden an den Gymnasien geregelt. Erlass der Pressburger k. k. Stattlialterei-Abtheilung vom 7. Febr. 1855. Z. 2749/475. Die Lehranstalt erhält einige Bücher von der k. k. Universitäts-Druckerei zu Ofen. Ministerial-Erlass vom 21. Febr. 1855. Z. 19704. in Betreff der Zulassung der Privatschüler zu Maturitäts­prüfungen. Erlass der Pressburger k. k. Statthalterei-Abtheilung vom 20. März 1855. Z. 5322/925. bezüglich der Zahl der Gymnas. Programmen die an die Landesbehörden zu vertheilen sind. Erlass des k. k. Militär- und Civil-Gouvernement in Ungarn vom 17. Mai 1855. Z. 22009/4459. August Knopp und Alexander Hell, Schüler hierortiger Lehranstalt, werden mit Stipend, der Pázmán’.sehen Stiftung betheiligt. Erlass der k. k. Finanz-Landes-Directions-Abtheilung vom 24. Mai 1845. Z. 7070/1535. Die Stipendisten die den Stipendial-Betrag aus dem k. k. ung, Stiftungs-Hauptzahlamte beziehen, werden zur Hebung desselben an die Filial-Landes- und Sammlungskassen angewiesen. .

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