Katholischen Gymnasium, Schemnitz, 1854
30 Im Obergymnasium ist die Einteilung des religiösen Lehrstoffes in Gemäßheit der neueren h. Verordnungen mit einstweiliger Einhaltung der Uibergangs- periode getroffen worden. In der V. Klasse ist dem lateinischen Sprachunterrichte eine Stunde entzogen und selbe dem Deutschen zugegeben, um die von fremden Lehranstalten bieher gekommenen Schüler in diesem zu befestigen. Aus demselben Grunde mußte im Griechischen mehr Zeit der Einübung der Grammatik als der Lectüre zugewendet werden. Der naturhistorische Unterricht war in der II. Klasse im vollen Gange, als die h. Orts erflossenen Abänderungen hier angelangt sind, daher konnten diese im ersten Semester nicht mehr befolgt werden; und da aus diesem Lehrzweige im vorigen Schuljahre eine systematische Zoologie in der V. Klasse bereits vorgetragen ist, wurden in diesem Jahre in der VI. Klasse nur die rückständigen Theile nach den hohen Abänderungen fortgesetzt. V. Relativ obligate Lehrgegeustände. • Zufolge der oben in der Geschichte des Gymnasiums bezogenen hohen Verfügungen sind die andern beiden Landessprachen, nämlich die flavische und magya- rische, nur für solche Schüler streng obligat, deren Muttersprache die eine oder die andere ist. Für die gébemén Deutschen ist die Wahl zwischen beiden der ausdrücklichen Bestimmung der betreffenden Eltern anheim gestellt, die gewählte aber zu lernen den Schülern zur Pflicht gemacht. Die Stundeneintheilung wurde jedoch so getroffen, daß einzelne Schüler der höheren Klassen den Unterricht beider Sprachen besuchen konnten. Um die Schüler der I. Klasse sowohl in der deutschen grammatischen Kennt- niß mehr zu üben, als der Verwirrung, die aus 3 verschiedenartigen Sprachlehren entstehen würde, vorzubeugen, begann für die Slaven und Magyaren der Unterricht in ihrer Muttersprache erst in der II. Klasse. Die sonst sich herausstellende Uiberbürdung mit Stundenzahlen bezüglich des ordentlichen Lehrkörpers, dem die Unterweisung auch in diesen Sprachen obliegt, gebot es, je zwei folgende Klassen zu diesem Unterrichte zu vereinigen um so mehr, da dieß auch die geringe Anzahl der in jeder Klasse sich befindenden Slaven und Magyaren und ihre Bildungsstufe gestattet hat. Der Lektionsplan für diese zwei Landessprachen: Cechoflavische Sprache. ii Klasse: Kurze Formenlehre nach Tomek, praktisch eingeübt an den Uibersetzungs-