Sárospataki Füzetek 16. (2012)
2012 / 3-4. szám - TANULMÁNYOK - Adriana Drint: Bibliai textusok észak-hollandiai sírfeliratokon
Eberhard Busch Anspruch des Papstes, sondern kollegial verwaltet werden. So wird deutlich, dass die Gemeindeleitung nicht Amt über der Gemeinde, sondern in ihr ist, nicht dazu da, der übrigen Gemeinde ihre Gesamtverantwortung abzunehmen, sondern sie darin zu fördern. Nicht eine Person leitet allein die Gemeinde, sondern eine Gemeinschaft in nuce, und zwar eine, in der die prophetischen, priesterlichen und königlichen Aufgaben der Leitung auf verschiedene Hände und Köpfe verteilt ist Es entlastet ja auch alle, wenn die Gemeindeleiter wissen, dass ein jeder nicht alles zu tun hat. Dem prophetischen Amt Christi entspricht das Verkündigungsamt, das verantwortlich ist für die schriftgemäße Ausrichtung der Botschaft in Predigt, Sakrament und Unterweisung. Die Gemeinde setzt dafür die verbi divini ministres, die „Diener am Wort Gottes“, ein, und tut das auf das Geheiß Christi, damit die Gemeinde in ihrer Versammlung das geistliche Zentrum habe. Dem königlichen Amt Christi entspricht die Einsetzung von Ältesten, mit der Aufgabe der Episkope, der Aufsicht über den Gottesdienst und das gottesdienstgemäße Leben der Gemeinde. Nach klassischer reformierter Auffassung hat darin der Pastor grundsätzlich nicht den Vorsitz. Und dem priesterlichen Amt Christi entspricht — nicht etwa das Pastorenamt, das ja nicht in Konkurrenz zu dem einen Mittler auch zwischen Gott und Mensch zu vermitteln hat; sondern dem entspricht die Leitung der diakonischen Aufgabe der Gemeinde. Diese drei Amtsträger zusammen bilden die Gemeindeleitung. 3. Die Beteiligung an der Kirche. Art. 54 sagt zuletzt: Ich glaube, „dass ich ein lebendiges Glied dieser Gemeinde bin und ewig bleiben werde.“ So wie ich an Christus nicht glauben kann, ohne dass ich glaube und verstehe, dass ich ihm zugehöre, so kann ich nicht den Glaubenssatz „Kirche Christi“ sagen, ohne damit meine Zugehörigkeit zu ihr auszusprechen. „Man kann sie nicht erkennen und anerkennen und sich gleichzeitig selbst von ihr distanzieren.“ (W. Kreck)5 Das schließt die Erkenntnis ein, dass es in der Gemeinschaft der Kirche auf jeden ankommt. Von Kardinal Suenens stammt der wichtige Satz: „Es braucht mehrere, um intelligent zu sein.“6 Kann ich Christ sein nur in Gemeinschaft, so ist sie nur dann echt e Gemeinschaft, wenn in ihr jedes Glied in eigen er Mündigkeit mitbeteiligt ist. Sonst würde der einzelne darin zu einem von irgendeiner Instanz bevormunden en, „versorgen ten“, „betreuen ten“ Objekt, statt ein freier Christenmensch zu sein. Gott erlöst uns in Christus nicht nur vom Fehlweg eines Privatchristentums, sondern auch von dem eines Masse nchristentums. Art. 54 und 55 erwähnen nicht das Pastorenamt. Gewiss bestreiten sie es nicht.7 Aber es fällt wohl nicht aus dem Rahmen der in der Gemeinde einem jeden zugesprochenen Berufung heraus. Damit stehen diese Kirchen-Artikel gegen ein Bild von Kirche, in dem die Kirche mit den Amtsträger im Pfarramt gleichgesetzt wird. Und die religiöse Aktivität des Kirchenvolks ist dabei darauf reduziert, je und dann bei biographischen „Schwellenerfahrungen“ religiöse Bedürfnisse zu haben, deren Befriedigung sie sich dann bei den Pastoren besorgen können. Das ist nicht in Ordnung so. Denn wenn 6 W. Kreck, Grundfragen der Ekklesiologie, München 1981, 34. 6 Kardinal Suenens, Die Mitverantwortung in der Kirche, Salzburg 1968, 81. 7 So etwa das 1. Helvetische Bekenntnis, nach: E. F. K. Müller, aaO 105, 1. 80 SÁROSPATAKI F