Szendy L. György: Wörterbuch des Patentwesens in fünf Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisc, Spanisch, Russisch mit ungarischem Anhang (Budapest, 1985)

Inhalt

IX beziehungsweise dem Sowjetischen Zentralwissenschaftlichen Institut für Pa­­tentinformation angefertigten — russischen Übersetzungen dieser Texte aufge­­nommen. Darüber hinaus wurden Ausdrücke von Gesetzen und Verordnungen einiger Unionsländer (Budensrepublik Deutschland, Deutsche Demokratische Republik, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Ame­rika, Spanien, Argentinien) entnommen. Diese Ausdrücke sind entweder mit sinnverwandten Begriffen in der Landesgesetzgebung anderer Länder verglichen, oder es wurden die inoffiziellen Übersetzungen der Rechtsregeln zugrunde gelegt, die im Journal »Industrial Property«, »La Propriété industrielle« erschienen sind. Die Übersetzungen und selbst die Urtexte der Quellen sind in ihrer Ausdrucksweise nicht immer konsequent, und die in den verschiedenen Sprachen zueninander gehörenden Ausdrücke entsprechen nicht immer dem lexikalischen Sinn. So steht z. B. für »Anmelder« im Englischen »applicant«, im Französischen und Spanischen einmal »déposant« bzw. »depositante« (PVÜ, Artikel 4/F), einmal »demandeur« bzw. »solicitante« (PVÜ, Artikel 4/G/l). Man vergleiche in diesem Zusammen­hang auch die traditionsbedingte, inkonsequente Ausdrucksweise für »Ware« und »Erzeugnis« selbst in den französisch-englischen Urtexten. Die Abweichun­gen sind zwar nicht immer von inhaltlicher Bedeutung, können aber manchmal zu Mißverständnissen führen. Da gerade diese Urtexte als Rechtsquellen gelten, soll der Benutzer des Wörterbuches wissen, daß diese Ausdrücke in einem besonderen Zusammenhang zueinander stehen. Da die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und Gerichtsverfassungen die strenge Beiordnung gleicher Instanzen nicht ermöglichen, wurde der Instanzenweg in den verschiedenen Ländern im Teil III dargestellt. Die unterschiedliche Ausdrucksweise in gleichsprachigen Ländern ist, wo es notwendig erschien, durch Abkürzungen gekennzeichnet, z. B. BRD, DDR, Ö, CH, Li, GB, US usw. (s. Liste der Abkürzungen). Bei einem Fachwörterbuch, das einen allgemeinen Wortschatz mit einem Mindestmaß an Fachausdrücken ergänzen soll, bleibt die Auslese notwendiger­weise stets subjektiv. Ich war bemüht, das für diesen Benutzerkreis Wichtigste zusammenzustellen und dabei die Inkonsequenzen in den Übersetzungen zu vermindern, ohne eigenmächtig vorzugehen. Das gesetzte Ziel der Vollständigkeit dieses Fachwörterbuches konnte daher nur zum Teil erreicht werden, und die Benutzer werden gebeten, alle Mängel und Beanstandungen sowie Ergänzungsvorschläge dem Verlag mitzuteilen, um zur Vervollkommnung des Werkes beizutragen, wofür im voraus gedankt sei. Bei der Sammlung der Quellen und der Überprüfung der Übersetzungen halfen mir staatliche und gesellschaftliche Institutionen (wie z B. das Landeser­findungsamt der Ungarischen Volksrepublik, die verschiedenen Landesgruppen der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, ein Institut der Ungarischen Akademie der Wissenschaften usw.) und auch Privatpersonen

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