Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)

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62 Türkei. (21.200,000 Einwohner.) 1. Patente. An meldet osten : Kr. 600—700 incl. erster Jahrestaxe. Erfordernisse : Consularisch begl. Vollmacht, türkische Beschreibung’und Zeichnung in chiplo. Verfahren der Behörde: Anmeldeverf'ahren ohne Vorprüfung ; letztere nur bei Erfindung, welche das Heer oder die Flotte betreffen. Vor der Ertheilung ist Certificat vorzulegen und 1. Jahres-Taxe zu zahlen. Für, dem Lande entsprechend vorteilhafte Erfi ndungen werden dem Erfinder Me­daillen, je nach der Nützlichkeit in Gold, Silber oder K u p f e r verliehen. Veröffent­lichung der Patente alle 6 Monate im offi- ciellen allgem. Staatsblatt. Patentverkauf muss der Behörde durch notariell begl. Ur­kunde angezeigt werden. Dauer des Patentes: Bis 15 Jahre, jedoch nicht länger als das vorher ertheilte kürzeste Auslandspatent. Aufrechterhaltung: Pünktliche Zahlung der Jahrestaxen, je vor dem Tage der Ertheilung resp. Ausstellung der Urkunde ab. Ausübung binnen 2 Jahren, von Ausstellung der Ur­kunde ab, dieselbe darf nicht länger als 2 Jahre unterbrochen werden. Der Patent­gegenstand darf nicht ohne ministerielle Ge­nehmigung eingeführt werden. Muster frei. Jährliche Taxen: ca. Kr. 54 jedes Jahr. Zusatz-Patente : ca. Kr. 840.

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