Kujbusné Mecsei Éva: Nyíregyháza kiváltságlevele 1837 - A Szabolcs-Szatmár-Bereg Megyei Levéltár Kiadványai II. Közlemények 13. (Nyíregyháza, 1997)

J J T T Das Werden der Stadt Nyíregyháza zu einem freien und privilegierten Marktflecken Die Feldherren der in der Mitte des 18. Jahrhunderts neugesiedelten Stadt Nyíregyháza, names die Familien Dessewffy und Károlyi haben für die hauptsächlich aus evangelischen slowakischen frei bewegbaren Fronbauern bestehende Gemeinschaft außergewöhnliche Wirtschafts- und Rechtsmöglichkeiten sichergestellt. Das hat für die Vermögenszunahme der Bevölkerung und die Entwicklung der Ortschaft, die 1786 zum Marktflecken wurde, eine gute Grundlage geschafft. Die Einwohner der Stadt hätten sich am Anfang des 18. Jahrhunderts im Interesse des Gewinnens von Titel königliche Freistadt, der die Weiterentwicklung sicherstellt, um Geld von der Feldherrschaft ablösen mögen. Der Erbablösungsvertrag konnten sie aber 1803 nur mit der Familie Dessewffy abschließen. Von der Familie Károlyi konnte sich die Bevölkerung nach einem 20 Jahre lang dauenden gemeinsamen Besitztum, im Jahre 1824 ablösen. Die Erbablösungsverträge haben im Leben der Stadt neue Möglichkeiten eröffnet, denn sie haben der Bauerngesellschaft Feldherrrechte übergeben. Die leitenden Körperschaften der Stadt Nyíregyháza haben sogar ihr das weitere Leben ausführlich regelndes Statut (Satzung) erarbei­tet. Das wurde aber von der Adelsversammlung des Komitates Szabolcs nicht angenommen, son­dern es hat den Einfluß der in der mehr als 15 tausend Personen zählenden Bauerngemeinschaft lebenden einige hundert Adeligen und das Kontrollrecht des Komitats zusichernd verändert. Die Stadt hat sich aber mit der Einschränkung ihrer erworbenen Rechte nicht abgefun­den und wandte sich im Interesse der Zurückerwerbung ihrer früher bestehenden Autonomie und Privilegien an den König. Es dauerte mehrere Jahre, bis das Gesuch der Stadt durch die Empfehlungen und Protektionen seitens der erheblichsten Größen des Komitats und Landes in der Hofkanzlei und dem Statthalterrat sowie auch in der Adelsversammlung des Komitats Szabolcs endlich günstig beurteilt wurde. Das seitens des Königs Ferdinand V. am 31. März 1837 unterzeichnete Privileg stellte für die Stadt Nyíregyháza die interne Autonomie wieder sicher: die freie Wahl und Funktion der über einen abgesonderten Wirkungskreis verfügenden zwei stadtleitenden Körperschaften (internes und externes Rat), die seitens der sich von ihren Feldherren abgelösten und über das selbstbestimmungsrecht verfügende Stadt bestimmten rechte und Pflichten der Einwohner. Das mit der Organisierung einer eine neue Epoche eröf­fenden Beamtenneuwahl beauftragte Präsidium hat die allgemeingültigen Verfügungspunkte der Privilegienurkunde an den örtlichen Umständen anpassend mit Vollstreckungsweisungen und Ergänzungen versehen. Die Privilegienurkunde hat für die sich als einzelne im Komitat Szabolcs von ihren Feldherren abgelöste Stadt Nyíregyháza ermöglicht und sichergestellt, ihre eigenartige Entwicklung ohne Einrede und Kontrolle seitens der Adelsversammlung des Komitats fortzuführen und bis zum dritten Drittel des 19. Jahrhunderts zum Zentrum der region und zur Komitatsstadt zu werden. JL i

Next

/
Thumbnails
Contents