Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 16. (Nyíregyháza, 2003)
Rezümék (angol, német)
KOMITAT-STADT KISS, ANDRÁS: Die Hexerei aus den Quellen des Komitats Szatmár Die Forschung der Hexenprozesse und deren Veröffentlichung blicken auf eine zwei jahrhundertealte Vergangenheit zurück. Die Szatmárer Hexenprozesse erschienen, hauptsächlich als Textbekanntmachung und als Berufung in mehreren Veröffentlichungen. András Komáromy brachte, die auf regelmäßige landesweite Forschung der Hexenprozesse basierende Veröffentlichung in Gang. Sein Arbeit wird heute von Ferenc Schräm fortgesetzt. Die ethnographische Forschungsgruppe der Wissenschaftlichen Akademie Ungarns erarbeitet ein Computerverzeichnis zu diesem Thema. Unter der Redaktion von Éva Pócs erschienen die ersten beiden Bände der Quellenausgabe „Die Quellen der ungarischen Hexereien", indessen stellte sich heraus, das noch weitere Archivforschungen nötig sein werden. Im, unter Mitwirkung des Autors entstehenden, dritten Band werden auch Fälle aus dem Komitat Szatmár genannt, unter anderem eine Fallbeschreibung aus Jánk und eine aus Mátészalka. In Jánk verdienen die Fragen einer öffentlichen Vernehmung Beachtung. In Mátészalka wurde 1701-1702 Tancs/Dancs Mihályné, die der Hexerei angeklagt war, gesetzeswidrig ertränkt, es erging Anklage. SZAKÁLLAS, SÁNDOR: Deklarationsbriefe im Komitat Szabolcs zur Zeit der Landesaufnahme unter Josef II Josef II verordnete 1786 die genaue Vermessung des Bodens und die Zusammenschreibung der Einnahmen. Diese Verordnung, sowie der Versuch, der späteren Besteuerung des Adels, war unter den Ungarn nicht populär. Die im Sommer 1786 beginnende Datensammlung wurde vom Adel des Komitats und von den Dorfbewohnern sabotiert. 1787 verpflichtete der Herrscher die Gutsbesitzer per Erlass dazu, über ihren Besitz in Deklarationsbriefen (Fassios) Auskunft zu geben. Aus dem Komitat Szabolcs sind handgeschriebene, in lateinischer und ungarischer Sprache verfasste Deklarationstabellen erhalten geblieben, insgesamt 672 Stück. Die Erhebung dauerte über mehrere Jahre, noch bis zum Jahre 1789. Jeder Grundbesitzer hatte die Möglichkeit, mehrmals seine Angaben zu machen, trotzdem blieb das Material unvollständig. Auch inhaltlich gesehen ent-