Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 16. (Nyíregyháza, 2003)

Rezümék (angol, német)

RESÜMEES MITTELALTERFORSCHUNG ÉRSZEGI, GÉZA: Über die Gründungsurkunde des Klosters in Lelesz (1214) Das glaubwürdige Wirken des Klosters von Lelesz erstreckte sich in der gesam­ten nord-östlichen Region Ungarns. Die Gründungsurkunde aus dem Jahre 1214 bereitete den Historikern großes Kopfzerbrechen. Die Urkunde handelt davon, dass Andreas II. (1205-1235) einerseits die Spenden des Vácer Bischoffs Bo­leszló, die er dem Kloster zukommen ließ, bestätigte, anderseits das Kloster in Steuerfragen und Rechtsprechung mit Sonderrechten ausstattete. Es traten Zweifel über die Authentizität der Urkunde auf. Aufgrund äußerer Merkmale ist es schwer, ein Urteil zu fallen, weil das Original nicht erhalten ist. Der Text wurde mehrmals umgeschrieben. Die Formulierungen entsprechen dem Aufbau der damaligen Zeit, sind aber nicht unbedingt üblich. Der größte Mangel der Urkunde aus dem Jahre 1214 besteht darin, dass sie nicht verrät, wer der Gründer des Klosters war. Aus einem späteren Dokument wird deutlich, dass der Vácer Bischoff Boleszló das Kloster, mit Erlaubnis des Königs Andreas II, gründete. Bei der Weihe der Kirche in Lelesz war Boleszló nicht mehr am Leben, das könnte der Grund dafür sein, dass er nicht erwähnt wurde. Wahrscheinlich wurde die Weihe für das Jahr 1213 geplant, aber der Tod von Königin verhinderte dies. Die Gründungsurkunde wurde vom Kloster im voraus angefertigt, dem König blieb nur noch die Bewilligung dieser. Ob­wohl dieses Dokument viele ungewöhnliche Elemente enthält, ist es nicht als Fälschung zu betrachten. Der Autor veröffentlicht seinen Text unter Nutzung der noch übrigen umgeschriebenen Dokumente. NOVÁK, VERONIKA: Die Würdenträger der Komitate Nyitra, Bars und Abauj und deren Urkundenausgabe bis 1526 Die sich heute größtenteils in der Slowakei befindenden historischen Komitate, stellte eine ansehnliche Menge an Urkunden aus. Den größten Teil der Urkun­den stellten die Gespane der königlichen Komitate aus, später waren es die Vi­zegespane und Stuhlrichter der adeligen Komitate. Diese Urkunden sind eine erstrangige Quelle für das Studium der Würdenträger des Komitats.

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