Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 14. (Nyíregyháza, 2000)
Rezümék (angol, német)
RESUMEES GYÖRGY SZABAD Der europäische Charakter der ungarischen 1848-49 Der Vortrag betrachtet statt der dekorativen Betonung des Europäertums des Ungartums die damaligen verfassungsmäßigen Entscheidungen der ungarischen Gesetzgebung, später der dem Parlament verantwortlichen ungarischen Regierung viel wichtiger. Diese beinhalteten grundlegende Reformmaßnahmen, die auf den Anschluß des durch ein Privilegiensystem und eine sich darauf stützende Habsburger-Macht in seiner Entwicklung eingeschränkten Landes an die verfassungsmäßig organisierte Region Westeuropas abzielten. Eine solche Bestrebung war vor allem die Befreiung der 79 % der Bevölkerung darstellenden Leibeigenen, die Kodifizierung der sich schließlich auf alle, ohne Rücksicht auf konfessionelle oder ethnische Unterschiede erstreckenden Rechtgleicheit und die Schaffung eines parlamentarischen Regierungssystems, welches — auf Grund der europäischen verfassungsmäßigen Normen — berechtigt als mit der verfassungsmäßigen Ausübung der Rechte des Herrschers vereinbar eingestuft wurde. Die Gegnerschaft der auch auf die Unterstützung des Zaren angewiesenen Habsburger-Macht gegenüber den ungarischen Verfassungsbestrebungen führte im Frühjahr 1849 zu der parlamentarischen Annahme der Unabhängigkeitserklärung, die über die Bekräftigung der früheren Reforme hinaus mit Deklaration über die Solidarität mit den verfassungsmäßig organisierten europäischen Nationen, mit der Versöhnung und sogar mit der Absicht eines Bündnisschlusses mit den benachbarten Nationen einherging. ISTVÁN CZÖVEK 1848-49 in Ungarn und Europa Der Verfasser untersucht die internationalen rechtlichen Aspekte und stellt fest, daß die Rechtsgrundlage für den russischen Eingriff die Abkommen von Münchengrätz und Berlin aus dem Jahre 1833 geliefert haben, in denen die Herrscher von Österreich, Russland und Preußen über die Stärkung des konservativen Systems und die bewaffnete Beihilfe übereingekommen sind. Einer der Initiatoren der Abkommen war Metternich, der auch nach seinem Rücktritt am 13. März 1848, in seiner Londoner Emigration die Interessen des österreichischen Kaisers aktiv vertreten hat. Gegen die auf österreichischen Wunsch in Gang gesetzte Intervention haben weder die französische noch die englische politische Führung im wesentlichen Protest eingelegt, da ein starkes Reich in Mitteleuropa im Interesse beider Mächte stand. Mochte das Ringen Ungarns für seine Freiheit für die liberal gesinnten Kreise in Westeuropa an sich als sympatisch erscheinen, gefährdete dieses in den Augen der hohen Politik die Aufrechterhaltung des europäischen Abkommens, es war daher zum Scheitern verurteilt.