Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 11. (Nyíregyháza, 1995)
Kujbusné Mecsei Éva: Nyíregyháza mezőváros gazdálkodása
Die Wirtschaftsfiihmng des Marktfleckens Nyiregyhäza Das seit 1753 mit freizügigen, voi"wiegend mit evangelischen Slowaken neu besiedelte Nyiregyhäza hat bereits in den Jahren nach der Besiedlung große innere Autonomie, bedeutende wirtschaftliche Möglichkeiten. 1786 sogar die Rechte eines Marktfleckens erworben. Seine Gutsherren, da sie hier keinen Meierhof errichtet haben, haben die große Mark den Einsiedlern überlassen. Desweiteren haben sie zugestimmt, daß die Communitas in ihrer eigenen Kompetenz die angrenzenden Weiden anmietet, die für die Bevölkerung für Tierzucht oder Ackerbau geeignet erschienen. Die in den 1750er Jahren entstandenen gutsherrlichen Verträge haben die Basis der Wirtschaftsführung der Gemeinschaft durch die Verpachtung der gutshenlichen Nutznießung und der an den gutshenlichen Liegenschaften hängenden Rechte geschaffen. Neben kleineren Einahmen entsprang nämlich das bedeutendste Einkommen der Stadt gerade aus diesen regale beneficium. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bedeuteten für die Gemeinschaft die staatlichen, gutshenlichen Lasten bzw. die Verwaltungskosten die größten Ausgaben. Darüber hinaus haben sie größere oder kleinere Summen der Inbetriebhaltung, Erweiterung der Nutznießung, der Vennehrung des städtischen Vermögens gewidmet. Nach der Ablösung von den Gutsherren (1803, 1824) gelangten die zuvor verpachteten Nutznießungen in den Besitz der Gemeinschaft, und das seit 1793 bestehende electa communitas bzw. seit 1818 sein operatives Organ, der Wirtschaftstag hat diese nach eigenem Gutdünken - auch die Zahl wesentlich gesteigert - in den das meiste Einkommen versprechenden Formen betrieben. Auch die Struktur der gemeinschaftlichen Ausgaben hat sich nach der Erbablösung umgestaltet: neben den ständigen staatlichen Veipflichtungen, die hohen Wiesengebühren und die nötigen Verwaltungsgebühren der Stadt entstand als neuer Posten die Summe der Erbablösung für die früheren gutshenlichen Leistungen, bzw. zu deren Tilgung aufgenommene voluminöse Kredite und deren Zinse. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts haben die städtischen Einkünfte die mit Ausgaben verbundenen Verpflichtungen, die regelmäßigen und die außerordentlichen Kosten der Communitas gerade gedeckt. Im ersten Quartal des 19. Jahrhunderts haben die Steigerung der Zahl und der Effektivität der Einkunftsquellen, bzw. die Einnahmen effektiv vermehrenden Kredite über die zu