Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 11. (Nyíregyháza, 1995)
Szabó Sarolta: Egy currentális könyv néprajzi vonatkozásai (A parasztságot érintő hatósági rendelkezések a nyíregyházi currentális iratokban 1754-1838)
Gönczer Fasses zurückgegriffen, da man ihn je nach Region verschiedentlich auslegte, auch die Handelsinteressen des Reiches verlangten die Vereinheitlichung. Wegen der Steuerabfühmng war die Benutzung des einheitlichen Feldmaßes wichtig. Zahlreiche Verordnungen wurden über die Tierhaltung getroffen. Der kleinere Teil drängte auf die Heuproduktion, der größere Teil beschrieb die richtige Masthaltung bzw. bezog sich auf die Mastviehkrankheiten und deren Vorbeugung. Aus den Verordnungen geht hervor, daß die Behörden auf den Anbau der Futterpflanzen vom ausgehenden 18. Jahrhundert drängten, in den vorangehenden Jahrzehnten wurde die Aufmerksamkeit auf die Nützlichkeit der Heuproduktion gelenkt. Die intensiveren Formen der Wiesenbewirtschaftung waren nicht bekannt, die Wiese wurde nur einmal gemäht, es blieb kein Grummet. Ab 1774 wurden fast jährlich Rundschreiben über Tierkrankheiten, hauptsächlich über Rinderseuche abgeheftet. Darin wurde zur Datenlieferung über die Tierverendung aufgefordert bzw. auf die Ursachen der Verendung aufmerksam gemacht und wie der vorzubeugen ist. Die Behörden schenkten große Aufmerksamkeit dem Feuerschutz, darüber gelangten zahlreiche Verordnungen zu der Selbstverwaltung in Nyíregyháza. Ein Teil davon enthielt Bauvorschriften, der andere Teil gab Anordnungen zur Vorbeugung. Das Komitat Szabolcs befaßte sich in seinen Statuten vom 1819 und 1836 wiederholt mit der Regulierung der Hirten. Da sie bemfsbedingt weniger ortsgebunden waren, waren sie schwer zu kontrollieren, sie fühlten sich etwas außerhalb der Gesetze, versuchten deren Vorschriften zu entgehen. Die Behörden versuchten ihre Waffenführung einzuschränken, mit wenig Erfolg. Das Verbot der Waffenfuhrung für den gemeinen Mann blieb für lange Jahrzehnte ein wiederkehrendes Thema der Verordnungen. Die Hirten wurden auch dazu veipfliehtet, ihr Hirtentum durch einen Bekenntnisbrief zu bekunden, ansonsten drohte ihnen das Komitatsgefängnis. Die damaligen Verkehrsverhältnisse werden durch die Verordnung gut charakterisiert, die die Aushebung von Mieten und Graben in den Straßen der Gemeinden untersagte, da diese, über die Einengung der Straßen hinaus die Unverletztheit des Körpers der Reisenden außerordentlich gefährden. Die auf den Straßen abgelagerten vielen Abfalle bedeuteten für den Straßenverkehr ebenfalls eine Behinderung. Auch einige Briefe - mit einem modernen Wort - zum Sanitätswesen wurden ebenfalls registriert. Über die Hebammenausbildung, über ihre Vergütung