Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 11. (Nyíregyháza, 1995)

Pók Judit: Kísérletek a megyék rendezésére a reformkorban

Judit Pók: Versuche zur Neuregelung der Kornitate im Vormärz In den 1840er Jahren war die Forderung nach Reformen in der ungarischen Gesellschaft sowohl von der Regierung als auch von der Opposition, sogar von den konservativen Kreisen eine allgemeine Erscheinung. In diesen Jahren wurden mehrere Entwürfe über die Vervvaltungsstruktur Ungarns, die Umgestaltung der Komitatsstruktur vorgelegt. Vor der größten Öffentlichkeit wurde eine lange und heftige Debatte über die Munizipien zwischen den Munizipialisten und Zentralisten gefühlt. Die Munizipialisten - an ihrer Spitze mit Kossuth - betrachteten das Komitat als Schutzbastion der politischen Unabhängigkeit und der Verfassung. Die Parole für die Zentralisten (József Eötvös, László Szalay, Ágoston Trefoit) lautete Zentralisierung und Verantwortung, d.h. die Kompetenz der Kornitate erstreckt sich tun auf die eigenen Belange, der zentralen verantwortlichen Regierung stellt ein auf der Basis der Volksvertretung gewähltes Parlament ein Gegengewicht. Unter den Aufgaben der Parlamentssession 1843/1844 stand auch die Zügelung der Komitatsausschreitungen. Aus der diesbezüglichen Gesetzesvorlage wurde zwar kein Gesetz, besitzt aber große Wichtigkeit, da sie sich über die Ausschreitungen hinaus auch auf die Frage der Komitatsregelung erstreckte. Sie enthielt fortschrittliche Gedanken, wie z.B. die Beteiligung aller Honorationen an dem Wahlrecht, die Einfühlung der geheimen Wahl unter Ausschluß der Akklamation. Das seit Oktober 1844 in immer mehr Komitaten eingeführte System der sog. Administratoren stellte den letzten großen Anlauf der Regierung im Reformzeitalter in Ungarn dar, das Regierungssystem zu reformieren, die Verwaltung neu zu gestalten. Mit der Einschränkung der Munizipialrechte, unter Androhung der Autonomie der Kornitate stellt sie den Obergespan an die Spitze der Munizipien. Die Einführung des Systems bewegt das Komitat Szabolcs dazu, in der Verteidigung der Komitatsautonomie voranzugehen. Als erstes verbietet es seinen Beamten die Mitarbeit an Gerichtsämtem, denen ein Administrator vorsitzt. Seine diesbezüglichen Beschlüsse werden reihum zuerst durch den Statthalterrat, dann durch die Hofkanzlei, schließlich durch den Kaiser selbst aufgehoben, aber das Komitat widerstrebt dem zum Pflichtgehorsam auffordernden königlichen Befehl. An der letzten ständischen Landesversammlung gilt das Komitat laut Geheimpolizeibericht aber auch der Aufzeichnung von Kossuth als ein Komitat in fester Opposition. Diese Einstufung erwarb unser Komitat mit aller Gewißheit durch seine in Sachen

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