Püspöki körlevelek 1856 (Szombathely, 1857)
Datum Sabariae die 23-a Junii 1856. Nro. 793 E. IX. I. Ex meis ddto. 13-ae Martii a. c. Nro. 416/E. 111. Encyclicis noverunt DD. Vestrae Sopronii Praeparandiam Ludirectorum Catholicam erectum iri; noverunt etiam Institutionis lingvas, conditionesque, sub quibus futuri Alumni recipientur. Cum jam nunc de designando futuro Docente agatur, Exc. C. R. Consilii L. H. Sectio Soproniensis mediante Rescripto ddto. 11-ae Junii a. c. Nr. 12420. Concursum publicat sequentibus : Coneurs-Kundmachung zur Bewerbung um die im Oedenburger Verwaltungsgebiete an der in der königl. Freistadt Oedenburg zu errichtenden römisch-kathol. Präparandie zur Besetzung kommende Lehrerstelle. Bei der mit nächstfolgenden Schuljahre 1856/57 in der königl. Freistadt Oedenburg zu eröffnenden, mit der Hauptschule in Verbindung stehenden Präparandie, an welcher der Unterricht deutsch unter gleichzeitiger Pflege der kroatischen als zweiten Sprache zu ertheilen sein wird, ist die Lehrerstelle zu, besetzen, mit welcher der Gehalt jährlich 700 fl. aus dem ungarischen Studienfonde verbunden ist. Für diese Lehrerstelle wird hiemit der Conkurs mit dem Bemerken ausgeschrieben, dass die Gesuche der Bewerber um diese Lehrerstelle mit folgenden Belegen versehen sein müssen: 1- tens. Mit dem Taufscheine und dem Impfungszeugnisse oder dem Nachweise über die bestandene Blatterkrankheit; 2- tens. Mit den Zeugnissen über die zurückgelegten Studien, insbesondere über Didaktik, Methodik und Erziehungskunde 3- tens. Mit einem, von dem unmittelbaren Schulvorstande ausgefertigten und von dem Lokal- Schuldirektor und dem Bezirks-Schulaufseher (Dechant) bestätigten Zeugnisse über bereits der Schule geleistete Dienste; wenn die Bewerber jedoch dem Stande der aktiven öffentlichen Lehrer nicht angehören, so haben sie ihre bisherige Verwendung und Befähigung in jeder andern Weise darzuthun. 4- tens. Mit einem Zeugnisse über die Kenntniss der deutschen Sprache und der kroatischen Sprache in Wort und Schrift. 5- tens. Mit einem von der betreffenden Polizei- oder politischen Behörde ausgestellten, oder doch bestätigten Zeugnisse über das politische und moralische Verhalten, insbesonders während der Jahre 1848 und 1849 und über die seither an den Tag gelegte Haltung. 6- tens. Einer Darstellung des Bildungsganges der Bewerber ist auch beizufügen, ob sie sich im In- oder Auslande, insbesondere an pädagogischen Instituten zu Wien oder Prag die genaue Kenntniss solcher Anstalten erworben haben. Die dergestalt vollständig instruirten, mit der vorschriftsmässigen Stempelmarke versehenen und an die k. k. Statlhalterei-Abtheilung in Oedenburg stilisirten Gesuche sind von bereits dienenden Lehrern im Wege der unmittelbar Vorgesetzten Schuldirektion, und zwar: mit der Aeusserung der letzteren versehen, die Gesuche aller Kompetenten aber durch die Vorgesetzte politische Behörde längstens bis 25-ten Juli 1 856 als letzten Präklusivtermin, bei dieser k. k. Statthalterei-Abtheilung zu überreichen. Von der k. k. Statthalterei-Abtheilung Oedenburg am 11-ten Juni 1856. Der k. k. Hofrath : Anton Ferdinand Ritter v. Schwabenau. II. Edendum opus: Cantica sacra, sive selectus locupletissimus Cantionum, Concentuum, et Precum liturgicarum, cultui divino totius anni juxta ritum et usum s. Romanae Ecclesiae inservientium: addito in fine ritu exequiarum etc. pro Clero seculari et regulari, Seminariis, Gymnasiis .... a 4. vocibus et cantu chorali Romano . . . cum approbatione Reverendissimi Ordinariatus Agriensis. Pretium 1 fl. 20 xr. C. M. Eo fine publicatur, ut illud adquisituri pretium medio Yice-Archidiaconi Districtualis usque 15-am Augusti a. c. ad Officium Dioecesanum promoveant. Franci§cus Episcopus m. p.