Borza Tibor (szerk.): A Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum évkönyve 1970 (Budapest, Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum, 1970)

Kiss Ákos: A földesúri korcsmáltatási jogok hasznosítása, vendéglátás az egykori budakörnyéki (Tinnye-Uny-Jászfalui) közbirtokosságnál

AKOS KISS DIE NUTZUNG DES SCHANKRECHTS DER GUTSHERREN, DIE BEWIRTUNG BEI DEM EHEMALIGEN KOMPOSSESSORAT IN DER UMGEBUNG VON BUDA (TINNYE—UNY—JÄSZFALU) Durch die Erforschung der Rechte des Kompossessorats von Tinnye — Uny —Jászfalu will die Abhandlung das Schankrecht des Adels in der Epoche des Feudalismus näher beleuchten und den Zweig des Gaststätten­wesens im 18—19. Jahrhundert darstellen, der im ungarischen Dorf jahr­hundertelang bestand, und durch den die charakteristisch ungarische Gasthaus-Tscharda-Kultur eingebürgert worden ist. Die aus dem gutsherr­lichen Weinschank hervorgehende dörfliche Gasthauskultur ist gerade einer der wichtigsten Gründe für die Entstehung der — in Hinsicht ihrer Nutz­niessung kollektiven — kleinadeligen Wirtschaft, d. h. der Lebensweise des Kompossessorats. In der Epoche des Feudalismus liess der Gutsherr den Wein auf Grund seiner Privilegien monopolistisch ausschenken; die Steuerpflichtigen (die Leibeigenen und die Häusler) dagegen konnten ihren Wein nur in strengen Grenzen verkaufen, so wurde auch diese Lage zu einer Quelle der Konflikte zwischen dem Gutsherrn und seinem Volk. Da die wichtigste Landstrasse zwischen Buda und Wien durch das Gebiet des Kompossessorats von Tinnye verlief, wurde an ihr in Jászfalu der Gasthof „Száraz Ág" (Zum Dürren Ast), ursprünglich „apud viridem arborem" schon ziemlich früh errichtet; dessen Alltagsleben, Wirtschaft wurde von uns detailliert erforscht. Ein spezifischer Zug im Leben des be­rühmten Gasthofs war der Einfluss des Banditentums der Epoche, also in welchem Masse sein Betrieb durch das für die Zeit des Feudalismus cha­rakteristische Nichtvorhandensein der öffentlichen Sicherheit beeinflusst wurde. Die Gasthöfe sind in kritischen Zeiten, so z. B. zur Zeit der Na­poleonischen Kriege und der grossen Choleraepidemie von 1831, Verwal­tungssitze. Bezeichnend für die Bedeutung des gutsherrlichen Gaststät­tenwesens ist, dass in Tinnye im Jahre 1847 ein schönes einstöckiges Hotel und Gasthaus geplant wurde; dieses bedeutende klassizistische Gebäude, dessen Plan erhalten blieb, konnte wegen der Ereignisse von 1848 nicht errichtet werden. Ein Bild erhalten wir auch vom Alltag dieser Schänke: der Besuch wurde oft auch von jungen randalierenden Provinzadeligen gefährdet. Dem Freiheitskrieg von 1848—49 folgte die allgemeine Steuerpflicht; die gutsherrlichen Regalien dagegen (das Schankrecht, das Recht des Fleischverkaufs, des Mahlens usw.) blieben einstweilen bestehen. Die Schankrechte wurden durch das Gesetz von 1888 gegen ein beträchtliches Entgelt von dem Kompossessorat abgelöst, das sich nach dem Verlust dieses Einkommens auflöste. So war die kapitalische Umgestaltung der Gast­stättenkultur die Ursache der Auflösung der Kompossessorate. 216

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