F. Mentényi Klára szerk.: Műemlékvédelmi Szemle 1998/1. szám Az Országos Műemléki Felügyelőség tájékoztatója (Budapest, 1998)
TANULMÁNY - G. Lászay Judit: Ingatlanok ingatlan ingóságai avagy a műemlékek „tartozékai”
- oder an ihrem Ort verbleibend mit dem Gebäude in geschichtlichem, archäologischem, künstlerischem, wissenschaftlichem, technischem und kulturellem Zusammenhang eine solche organische Einheit bilden, daß ihr Entfernen den Erbschaftswert des betreffenden Bauwerks oder Ensembles vermindern oder vernichten würde. Die obige Definition in Betracht nehmend gehören in den berührten Kreis z.B. die Holztäfelungen, Wandmalereien, Holzdecken, Fußböden, Kronleuchter, Altäre, Chorgestühle, für bestimmte Teile des Objekts verfertigte Möbelensembles (z.B. Bibliotheken), Nischenstatuen, kleine Details wie Beschläge, Türklinken, Eisengitter, Kunstgegenstände zu einer künstlich gestalteten landschaftlichen Umgebung, wie Gartenstatuen und Gartengebäude, Maschinen von industriellen Denkmalen oder die Einrichtung eines historischen Denkmals, z.B. eines Schlachtschiffs oder die Umgebung eines berühmten Menschen zusammen mit seinen Gebrauchsgegenständen. Mit dem Abhandenkommen der erwähnten Mobilien verlieren die Denkmale ihr wesentlichstes, die historische, kulturelle Komplexität und können zu öden, leeren Schalen werden. Durch ihren mobilen Karakter sind die Elemente dieses Sachkreises heute bereits besonders gefährdet (selbst Wandgemälde können ohne weiteres abgetrennt und transportiert werden) und sind deshalb im Kunsthandel sehr gesucht. Ihr illegaler Handel erstreckt sich auf die ganze Welt. Ebenso kann der Wandel der Funktion, im Fall von kirchlichen Gebäuden die Änderung der Liturgie eine Gefahr bedeuten. Der grundlegende Gesichtspunkt der Richtlinien ist, daß der Schutz besitzneutral ist. Sie umgeben den gesetzlichen, rechtlichen Hintergrund, besprechen das Verhältnis zwischen dem staatlichen Schutz und den Besitzern, die Verpflichtungen aller Parteien, die Sanktionen und das unbedingt notwendige Präferenzsystem für die Eigentümer. Die grundlegende Bedingung des entsprechend wirksamen Schutzes ist die fotografische, leicht zugängliche Registrierung, die nicht nur die behördliche Arbeit, die wissenschaftlichen Forschungen, sondern nötigenfalls auch die polizeilichen Nachforschungen und die Genehmigung der Ausfuhr von Kunstgegenständen hilft. Jedes Denkmalschutzorgan, selbst mit gründlichem, sanktionierendem Gerichtshintergrund kann seiner Aufgabe nur in dem Fall nachkommen, wenn - den verständlicherweise gegeninteressierten Besitzern gegenüber - die Finanzregierung des artikulierte und eindeutige Unterstützungsystem für diese sichert. Schließlich, doch nicht zuletzt legen die Richtlinien den Akzent auf die Fragen des Management und des Unterrichts, auf die Fragen der gesellschaftlichen Bewußtseingestaltung. Judit LÁSZAY-GÁL THE IMMOVABLE MOVABLES OF IMMOVABLES The idea of monument has changed thoroughly in the last few decades getting a larger scale, wider interpretation. This change makes a legal rearrangement inevitable like the adjustment of monuments experts' view as well. If any kind of structure is