Horler Miklós: Általános helyzetkép (Magyarország építészeti töredékeinek gyűjteménye 1. Budapest 1988)

Horler Miklós: LAGEBERICHT ÜBER DIE ARCHITEKTONISCHEN STEINFRAGMENTEN IN UNGARN

Restaurierungen ^wissenschaftlichen Ausgrabungen und anderen Entdeckungen die alle auch Frag­mente ans Licht brachten, zu deren zufriedenstellender Ausstellung oder Deponierung die Be­dingungen ebensowenig wie im Falle der grossen Landessamlungen gesichert waren. Es gehört auch zum Bild, dass inzwischen eine Reihe früher entstandener Steinausstellungen abgeschafft wurde,ihr Material gelangte in Notlagern, ihr Schicksal wurde unsicher. So ein Fall ist das erwähnte Lapidarium der Fischerbastei, ferner das in den achtziger Jahren abgebrochene Domlapidarium in Pécs, die Ausstellung der Jáker Fragmenten im Museum von Szombathely, das 1938 errichtete Lapidarium in Esztergom, die ehemalige kleinere Steinausstellung neben dem Burgtor in Veszprém, das kleine Lapidarium in den Seitenkapellen des Magdalenenturms von Buda, schliesslich das Lapidarium der Kirchenruine in Zsámbék. Im ganzen wurden etwa zweieinhalb­tausend einmal schon ausgestellte Fragmente der Öffentlichkeit entzogen und davon ist allein die Neugestaltung der 150 Stücke zahlenden Sammlung von Zsámbék im Gange. Mit dem zahlenmässigen Wachstum der freigelegten Steinfragmente ist auch die Spannung gewachsen, die zwischen dem zunehmenden wissenschaftlichen Wert des Materials und der be­schränkten Möglichkeiten der Muséologie und Denkmalpflege zu seiner Lagerung, Schaustellung und Bearbeitung von Anfang an bestand. Die Erkenntnis dieser Situation und der zu erwartenden Tendenzen gab die Initiative, diese Frage 1974 vor die Kommission für Theorie und Geschichte der Architektur der Ungarischen Wissenschaftlichen Akademie zu bringen. Die Kommission hat die Angelegenheit an der Sitzung am 8. Oktober 1974 besprochen und fasste den Beschluss, einen - in der Einleitung bereits erwähnten - Lagebericht verfertigen zu lassen. Der erste Schritt der Arbeit bestand darin, dass die Kommission im Januar 1975, durch ihren Präsidenten Máté Major (1904—1986) ein Rundschreiben an alle Direktoren der Landes­und Komitatsmuseen richtete, um die wichtigsten Daten zu verschaffen. Aus diesen Informationen konnte noch weit kein totales Bild zusammengestellt werden, trotzdem war darurch der erste Bericht für das ganze Land möglich, die am 9. November 1976 der akademischen Kommission vorgesetzt wurde. 4 8 Aufgrund der zur Verfügung stehende Kenntnisse wurde es festgestellt: Im Zeitpunkt der Untersuchung kamen aus dem Lande Informationen aus 115 verschiede­nen Orten über solche Sammlungen, Depots, bzw. Fundgruppen, wo architektonische Steinfrag­mente aufbewahrt waren. Die beiläufige Anzahl der im Lande aufbewahrten Stein fragmente ergab 38.000 Stück. Drei Viertel des Materials, cca 25.000 Stück, war in verschiedenartigen Lagern unterge­bracht, und nur der übrige Teil war in öffentlichen Lapidarien ausgestellt. In betreff der Lager erwies ach die Unterbringung nicht zufriedenstellend (provisorisch, überfüllt, durchnasst, schlecht beleuchtet, dem Studium nicht zugänglich, primitive technische Umstände der Lagerung etc.) bei 50 % des Landesbestandes, nahezu 20.000 Stück. In einem solchen nicht entsprechenden, provisorischen Zustand fanden wir das Material unter anderem in Esztergom, Budapest, Visegrád, Eger, Nagyvázsony, Sárospatak, Sümeg, Vár­palota, Bélapátfalva, Tata, Budapest-Margaretheninsel, Budapest-Innerstädtische Pfarrkirche, Zsámbék, Somogyvár, Pilisszentkereszt. Die chronologische Verteilung des Materials war aufgrund der eingelaufenen Daten nicht einmal annähernd feststellbar. Eindeutig war nur, dass der überwiegende Teü aus dem Mittelalter und der Renaissance stammt, doch in einer kleineren Anzahl sind schon neuzeitliche, - vor allem barocke Steinfragmente erschienen, andeutend, dass der Schutz auch auf diese Periode erstreckt werden müsse. Nach den eingelaufenen Berichten war beinahe 40 % des Materials, 14.500 Stück, nicht inventarisiert. Was den als inventarisiert genannten Teü berifft, so konnte diese Inventarisiertheit nicht als eindeutig betrachtet werden, da ein gewisses Prozent bloss ein Verzeichnis, Grabungs­journal oder Dokumentation bedeutete, kein beschreibendes Museumsinven tar. Die juristische Lage der Steinfragmente war auch unklar, da nach den Verordnungen, die bei einer Ausgrabung freigelegten Steinfragmente nur mit Zustimmung der Denkmalsbehörde in eine öffentliche Sammlung gelangen dürfen. Zugleich haben die denkmalsbehördlichen Entscheidungen über das Schicksal der Steinfragmente nicht disponiert, in den Inventarisationsweisungen der Museen gab es aber gar kein Hinweis auf die Inventaraufnahme von Architektonischen Steinfrag-

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