Bardoly István és László Csaba szerk.: Koppány Tibor Hetvenedik Születésnapjára (Művészettörténet - műemlékvédelem 10. Országos Műemlékvédelmi Hivatal, 1998)
C. Harrach Erzsébet: A területi védelem alakulása a műemlékvédelemben
Gestaltung des Gebietschutzes im Denkmalschutz Erzsébet C. Harrach Die bewusste Kultivierung des Denkmalschutzes blühte im 19. Jahrhundert weltweit auf, der Gebietschutz dagegen erlangte erst im 20. Jahrhundert das Bürgerrecht. Die Denkmalschutzbestrebungen entwickelten sich in Ungarn auch im 19. Jahrhundert. Der Schutz wurde zuerst 1881 gesetzlich festgelegt und danach in der Gesetzesverordnung Nr. 13. aus dem Jahre 1949 neu formuliert, ohne die Aussage des Gebietsschutzes. Das 1959 konstituierte Landesinspektorat für Denkmäler (ung. Abkürzung: OMF) hielt für seine erste Aufgabe die Herausgabe des offiziellen Denkmalverzeichnisses, das 1960 auch veröffentlicht wurde. Zwischen 1962 und 1976 wurden die Verzeichnisse komitatenweise erstellt. Neben der Veränderung des geschützten Gebäudebestandes erschienen im Verzeichnis auch die Bezeichnungen Gebiet von Denkmalbedeutung (ung. Abkürzung: MJT) und Denkmalumgebung (ungarische Abkürzung: MK). 1976 waren schon 19 Gebiete von Denkmalbedeutung und beinahe 100 Denkmalumgebungen im Verzeichnis registriert. Ein Teil der ersten Stadtzentren mit geschütztem Gebiet verfügte über römische Vorgeschichte, der andere Teil über einheitliches barockes Stadtbild oder beides. Die Dokumentationsgrundlage, ein Gebiet zum Gebiet von Denkmalbedeutung zu deklarieren, bildeten die Stadtbild- und Denkmaluntersuchungen. Neben den Veränderungen der Zahl des geschützten Gebäudebestandes erhöhte sich auch die Zahl der Gebiete von Denkmalbedeutung und die der Denkmalumgebungen. Nach den ersten volksarchitektonischen Denkmälern trat auch der Schutz des ersten Volksgebietes in Kraft. Das erste Gebiet von Denkmalbedeutung war Hollókő, was seitdem schon Bestandteil der „Welterbschaff'-Liste ist. Nach der Veröffentlichung des Verzeichnisses 1976 ist also eine sehr langsame Veränderung zu beobachten. Die Zahl der Gebiete von Denkmalbedeutung erhöhte sich bis 1995 jährlich nur um wenige Gebiete. Die Zahl der Denkmalumgebungen dagegen erhöhte sich seit 1988 erheblich. Es erhöhte sich auch die Zahl der unter Individualschutz gestellten Gebäude. Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen des letzten Jahrzehntes begrenzten auch das Verfahren neue Gebäude und Gebiete unter Schutz zu stellen. Laut Pläne bagann im Landesdenkmalschutzamt (ung. Abkürzung: OMvH) neben dem Denkmalverzeichnis auch die Zusammenstellung von Kartenkatalogen über die geschützten Gebiete, deren Billigung seitens der Selbstverwaltungen jedoch schwerfällig vonstatten geht. Die Arbeit machte auch die Vorbereitung des neuen Denkmalschutzgesetzes, beziehungsweise die Hoffnung, dass dieses Gesetz eindeutige Befugnisse für Durchführung der Aufgaben erteilt, langsamer. Das neue Gesetz trat am 1.1. 1998 in Kraft. Es ist nur zu hoffen, dass die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen der weiteren Arbeit durch die Durchführungsbestimmung des neuen Gesetzes gesichert werden.