A műemlék és tulajdonosa (A 18. Országos Műemléki Konferencia Kőszeg, 1995)

Nyitó plenáris ülés - Franz Bunzl: Denkmalschutz und privates eigentum

vestieren zu müssen und die Frage der Qualifikation des Ausführenden zu umgehen, hat der Denkmalpfleger danach zu trachten eine einwandfreie Restaurierung gewähleisten zu müssen. Empfehlungen für ausführende Firmen, auf Grund von Erfahrungswerten können dem Eigentümer gegeben werden, manchmal ist es aber notwendig an Hand von Musterflächen über Können oder Nichtkönnen eines Professionisten zu entscheiden. In einigen Fällen stehen auch Fachmeinungen im Widerspruch, Auflagen des Denkmalpflegers werden aus Gründen der Haf­tungsfrage und damit der Verantwortlichkeit für eine einwandreie Ausführung von Firmen nicht akzeptiert. Aus solchen Diskussionen leitet der Denkmaleientümer aber auch seine Ansprüche für Gewährleistung ab, was vielfach auch in eine Frage der Amtshaftung münden kann. Denkmalschutz und Privateigentum erfordern, wie sie aus den obgenannten Ausführungen ersehen, ein enges Einvernehmen um ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen zu können. Da­bei wird nicht nur stets die finanzielle Frage im Vordergrund stehen, sondern es muß sich vor allem die Bereitschft in der Bevölkerung Denkmalschutz als ureigenes Anliegen Kulturgut zu tra­dieren nonch mehr verstärken. Erst dann wird Denkmalschuz nicht mehr als Last sondern als Verantwortung für die Zukunft bezeichnet werden.

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