Magyar Műemlékvédelem 1971-1972 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 7. Budapest, 1974)
Tanulmányok - Czagány István: A budavári Berényi-Zichy-palota építéstörténete és műemléki helyreállítása
DIE GESCHICHTE UND DENKMALPFLEGERISCHE WIEDERHERSTELLUNG DES BERÉNYI-ZICHY-PALAIS IM BURGVIERTEL VON BUDA Das Gebäude Uri utca 48—50 ist ein charakteristisches Denkmal des deutschbeeinflußten Barockstils im Burgviertel von Buda, dem vornehmsten Stadtteil des Landes. Es entstand aus mindestens zwei, in der Straßenflucht stehenden, gotischen Wohnhäusern vom 14. Jahrhundert sowie aus einem südlichen Renaissance- und einem nördlichen Barockhofflügel und einem an der Basteipromenade liegenden Trakt. Die ersten archivarisch nachweisbaren Daten stammen aus der Zeit 1499—1510, laut derer der erste Eigentümer Farkas Hintenausz gewesen sein dürfte. Während der Belagerung der Burg von Buda im Jahre 16S6 erlitt das Gebäude Schäden, doch waren „teilweise gute Mauern, Gewölbe und Keller" bestehen geblieben. Der zweite bekannte Eigentümer, Kameralrat György Prunner, erhielt das Gebäude von der Kammer 1690 ohne Entgelt. Von ihm erwarb 1737 die Gattin des Grafen Miklós Zichy von Vásonkő das wiederhergestellte Gebäude und ließ daran ebenfalls Umbauten durchführen. Nach 1760 wurde ihr Gemahl, Miklós Zichy, der Eigentümer. Von ihm kaufte 1763 die Hofkammer das Gebäude und verwendete es bis 1772 als Stadthalterpalais des Herzogs Albert von Sachsen-Teschen. Der westliche Flügel des Palais war bereits vor 1763 erbaut worden, doch erst 1810 mit dem nördlichen Hofflügel verbunden. Das Gebäude erbte nach 1772 die Gräfin Borbála Zichy von Berény, doch wurde diese Tatsache erst 1810 ins Grundbuch eingetragen. Von ihr kaufte es die Gräfin Gábor Péchy, Katalin Majthényi. 1821 gelangte es in den Besitz von Wilhelm Metzner, Edler von Deteg, dem als Eigentümer 1830 Frau József Hems, Alexia Péchy, 1854 Péter Kecse folgten. Von 1866 ist als Besitzer das K.u.K. Militärärar, von 1891 dasselbe mit seinem ungarischen Namen in das Grundbuch eingetragen. Nach dem Milleneum stand das Haus von 1898 an als Besitz des Königlich Ungarischen Schatzamtes im Gebrauch des Verteidigungsministeriums und schließlich 1916 in dem des Schatzamtes. Mittlerweile wurde um 1905 die Hauptfassade einer bedeutenden Umgestaltung unterworfen. In den 1920er und 1930er Jahren war es das Palais des Verteidigungsministeriums. Während der Belagerung der Burg 1944 erlitt das Gebäude schwere Schäden, doch wurde der Straßenflügel schon 1955—1959 teilweise wiederhergestellt. Die denkmalspflegerische Rekonstruktion wurde 1966 abgeschlossen. Anstelle des zerstörten Westflügels an der Basteipromenade baute die Landessparkasse ein neues Wohnhaus mit Eigentumswohnungen. Die Umfriedungsmauer des Gartens wurde 1970—1971 abgerissen, durch ein Eisengitter ersetzt und für öffentliches Gebiet erklärt. Bei der Wiederherstellung des Gebäudes, dessen Fassadenarchitektur an jene des 1735 in Würzburg erbauten „Hauses zum Falken" und des 1713—1716 entstandenen Wiener Daun-Kinsky-Palais erinnert, hatte man die fehlenden Fensterschürze am ersten Stock nach dem Muster jener am — italienische Einflüsse verratenden — Haus Tárnok utca 5 ersetzt. Das Kreuzgewölbe im südlichen Gebäudeteil aus dem 14. Jh. wurde rekonstruiert. In der Südmauer der südlichen Tordurchfahrt wurde die Sitznischenreihe aus dem 15. Jahrhundert mit einem die ursprünglichen Gliederungen einfassenden Profil ergänzt. An der nördlichen Wand wurden hingegen die nicht mehr vorhandenen einstigen Sitznischen nur mit ihren, in den Verputz gezeichneten Umrissen angedeutet. Zur Schaustellung der in der Nordmauer der nördlichen Tordurchfahrt befindlichen Türumrahmungen mit tieferem Schwellenniveau sind vor diesen in dem Pflaster mit Eisengittern umgebene Schachte ausgebildet worden. Die Ergänzung der mit gotischen Werkformen versehenen mittelalterliehen Eekquadern erfolgte aus künstlichem Stein. Die einfache Barockarchitektur der Hoffassaden ist überall beibehalten worden. Der anschließende Flügel an der Basteipromenade ist schon ein modernes Gebäude von heute. Der einst ige ( îai't en aus der Barockzeit mußte für öffentliches Gebiet erklärt werden, da das ebenfalls neuerbaute Nachbargebäude von dort aus seinen Eingang hat.