Magyar Műemlékvédelem 1967-1968 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 5. Budapest, 1970)

Merényi Ferenc: A felszabadulás utáni 25 év műemlékvédelme

sich mit der Wiederlierst eilung und Erhaltung der auf dem (íebiet der Landeshauptstadt liegenden Denkmäler das zur gleichen Zeit gegründete, organisât ionsmäßig und finanziell selbständige, doch in bezog auf die Fach­aufsieht dem Staatlichen Denkmalamt untergeordnete Budapest or I )enkmalamt beschäftigt . Die Rechtsnormen für Denkmalschutz enthält unter sinngemäßer Anwendung und Weiterentwicklung der in der gesetzlichen Verordnung Nr. L3 von 1949 nieder­gelegten Grundprinzipien, das Gesetz Nr. III vom .Jahre 19(54 bzw. die dieses Gesetz ergänzenden Verordnungen Nr. 38 von 19(i. r ) und Nr. 1 von L967 des Ministeriums für Bauwesen. Die Sieherstellung der Organisations-, der materiellen, der personellen und sachlichen Grundlagen führte dazu, daß das offizielle Organ der ungarischen Denkmalpflege in bezog auf seinen Status und seine Organisation auch in internationaler Beziehung zu den führenden Institutionen dieser Art zälnt. Eingangs wurde bereits daraufhinge­wiesen, daß die auf modernen Prinzipien beruhende Denkmalpflege in Ungarn über beachtliche Traditionen verfügt. Die im Ergebnis dieser Überlieferungen sowie der die Gesamtproblematik der Denkmalpflege erstmalig auf internationaler Ebene formulierende Athener Charta von 1931 (und der darauffolgenden italienischen Charta del Restaure, ebenfalls vom Jahre 1931) in Ungarn um die Milte der dreißiger Jahre entfaltete Tätigkeit, die unge­achtet ihrer Schranken ein europäisches Niveau erreicht hatte, ha hen wir 1 >erei I s erwähnt . Nach Überwindung der durch die Verwüstungen des zweiten Weltkriegs entstan­denen vorübergehenden praktischen Schwierigkeiten und der Bereinigung der prinzipiellen Unklarheiten wurden die Erfolge der 25 Nachkriegsjahre im Ergebnis einer steten Wechselwirkung der sieb entfaltenden theoreti­schen und praktischen Tätigkeit, der unablässigen Ver­feinerung und kontinuierlichen Vertiefung der prin­zipiellen und methodologischen ( Grundlagen der Denkmal­pflege erzielt. Der auch in ihrer Wandlung und Entwik­klung stets innigen Einheit von Theorie und Praxis ist es zu verdanken, daß die Konzeption der Charta von Venedig vom Jahre 19(>7, worin die in der Athener Char­ta niedergelegten Prinzipien ihre zeitgemäße Neufor­mulierung erfuhren, mit den in den ausgeführten Wie­derherstellungen sich widerspiegelnden Prinzipien der ungarischen Denkmalpflege völlig übereinstimmt. Die Charta von Venedig — die prinzipielle Charta der eben­falls 1964 gegründeten internationalen Organisation für Denkmalschutz (ICOMOS) bestätigt und verbürgt also, daß die offiziellen Richtlinien der Denkmalpflege; Ungarns nach der Befreiung des Landes richtig und zeitgemäß sind und das europäischen Niveau erreichen. Der Umstand, daß der ungarische Denkmalschulz mit der höchsten Instanz des ungarischen Bauwesens und des Städtebaus auf das engste verbunden ist, sichert unter unseren sozialistischen Verhältnissen sowohl für die Erhaltung der einzelnen Baudenkmäler als auch fin­den Schul z von ganzen Denkmalkomplexen und ihrer Um­gebung so hervorragende Möglichkeiten, die in der ganzen Welt einzig dastehen. Die Vorbedingungen für die komplexe und aufeinander abgestimmte Verwirklichung von wissenschaftlicher Forschung, Planung und Reali­sierung durch die gleiche Instanz, für die Propagierung des Denkmalwesens auf verschiedener Ebene sind in den ähnlichen Institutionen anderer Staaten kaum vorhanden. Der behördliche Charakter, das Verwaltungsrecht über Fragen des Denkmalschutzes in Eigenschaft des Besitzers aber ist ein effektives Mittel dazu, diese gesetzlich gesi­cherten Möglichkeiten geltend zu machen. Daß der Denkmalschutz zur Organisation des Bau­wesens und des Städtebaus gehört ist ein Vorteil, der sich vor allem darin äußert , daß dadurch neben der Wieder­herstellung und Erhaltung der individuellen Denkmäler auch die Grundlagen für den wirksamen und institutionel­len Schutz des gesamten Denkmalbestandes innerhalb der Rahmen der regionalen und ausführlichen Pläne gewährleistet ist. Deshalb steht die Kategorisation der un­garischen Denkmäler auf Grund ihres Wertes und ihres Typs in engem Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten, die die Hersteller der Regelungsplane bei ihrer Arbeit jeweils vor Augen halten müssen. Der Projektier­ende ist verpflichtet, das in die Kategorie der Denkmäler gehörende Gebäude immer als etwas gegebenes zu bei räch­ten, er muß sich diesem bei der Planung anpassen und es sogar auf Kosten von Kompromissen oder materieller Opfer in den Regelungsplan einbeziehen. Objekte mit Denkmalwert oder für das Städtebild wichtige Bauten müssen — sofern sie sich in den Regelungsplan ohne empfindliche Opfer ökonomisch einfügen lassen — tun­lichst wiederhergestellt werden. Ihr Schicksal wird gera­de im Zuge der Anfertigung der Regellingspläne entschie­den. Denan Denkmälern und Denkmalkomplexen beson­ders reichen historischen Stadtkern von 13 der 73 unga­rischen Städte wurden als Gebiete mit Denkmalwert er­klärt, was im Hinblick auf die teilweise oder völlige Rekonstruktion zahlreich«; Vorschriften oder Einschränk­ungen nach sich zieht. Eine unerläßliche Vorbedingung des Beginns einer plannmäßigen Denkmalpflege war die fachgemäße und wissenschaftlich fundierte Aufnahme des gesamten Denk­malbestandes. Dieses Ziel verfolgte die von dem Staatli­chen Zentralamt für Museen und Denkmäler und vom Projektionsbüreau für Städtebau erfolgreich durchge­führte Untersuchung der Denkmäler und des Stadtbildes und die anschließende Untersuchung der sogenannten perspektivischen Pläne, die vom Staatlichen Denkmal­amt im Verlauf von mehreren Jahren fertiggestellt wur­den. Die planmäßige und fortlaufende Bearbeitung der Vermessungsangaben ermöglicht, daß das Staatliche Denkmalami seine Tätigkeit gestützt auf reale Daten organisieren könne, und zwar auf viele Jahre voraus. In Tabelle 1 sind auf Grund der Aufnahmen die zahlenmäßi­gen Angaben des ungarischen Denkmalbestandes, geglie­dert nach den erwähnten Kategorien und Typen (Funk­t ion), angegeben. Tabelle I. Die Verteilung des ungarischen I »enkmall ii'sl amies auf liruinl der Gebäudetypen (Funktion) (1068.) « tebäudetyp (Funktion) Denk­mal Denk­mal— charak­ter 1 c — * Insge­samt Verhält Iiis Kheheii, religiösen und kirchli­chen Zwecken dienende Bau­ten r>.)6 1971 20 2547 28,3 ( Iffent Helle ( iebäude und als sol­che verwendete Schlösser 424 74 1223 13,5 Wohnhäuser und als solche ver­wendete Schlösser 402 1650 2545 US. 2 Burgen und Ruinen 212 los 1 111 1.7 Volksarchitektur (bäuerliche und dörfische), Industricdenk­mäler 7o •S3 747 1510 10.7 l'.rüeken. gewisse Typen von 1 13 662 in 7S.-I H.7 Insgesamt : 1867 OSCH 1,288 B021 100,0 Gestützt auf die Ergebnisse der obenerwähnten Unter­suchungen wird die in ihrer Konzeption und auch in ihren Methoden eindeutige, vielseitig erwogene, ausge­weitete und effektive Denkmalinventar fertiggestellt werden, die nicht nur eine ständige und zuverlässige Übersicht über die gesamten Baudenkmäler vermitteln, sondern auch ein vielseitig verwendbares Mittel einer aktiven Denkmalpolitik liefern wird. Ein wirksamer Behelf der Denkmalforschung und ein wichtiges Pfand der wissenschaftlichen Authentizität der Wiederlierst eilungen stellt das unermeßlich wertvolle Material der seit 19ÜS als selbständige Abteilung bestehen­den Sektion für die Sammlungen des Staatlichen Denk­malamtes dar. "Tabelle 2 veranschaulicht die Vermehrung des Materials dieser Sammlungen. Hinsichtlich der für den staatlichen Denkmalschutz verwendeten Summen hat sich die Ungarische Regierung

Next

/
Thumbnails
Contents