Magyar Műemlékvédelem 1963-1966 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 4. Budapest, 1960)
Tanulmányok - Barcza Géza: A magyar műemlékvédelem fejlődése a jogszabályok tükrében (1847-1949)
Schutz der ungarischen Kunstdenkmäler" ( 1872) vorbereitet haben; — die Umstände, unter denen der den Denkmalschutz betreffende Gesetzartikel XXXIX von 1881 erlassen wurde; die Vor- und Nachteile dieser Rechtsregel, die Tätigkeit des Staatlichen Denkmalamts; - das Reglement des Staatlichen Denkmalamtes, das Ressort des Denkmalamtes, des Vollzugsausschusses, des Präsidenten der Referenten, die Arbeit der amtlichen Organisation, ferner die Umstände, die zum allmählichen Nachlassen der ehrenamtlichen Tätigkeit und zum Übergang in den amtlichen Wirkungsbereich geführt haben; — die Initiativen zur Erhaltung von beweglichen Kunstdenkmälern; - der Kampf, den das Staatliche Denkmalamt für die Sicherung der einheitliehen Pflege der mobilen und inmobilen Denkmäler geführt hatte; - die Probleme, die nach der Befreiung Ungarns im Zusammenhang mit der Denkmalpflege entstanden waren und die Gesetzesvorlagen, die der Veröffentlichung der gesetzlichen Verordnung Nr. 13 von 1949 vorangingen. Der Verfasser zieht die Schlußfolgerung, daß — obwohl das Denkmalschutzgesetz in Ungarn früher als in mehreren entwickelten kapitalistischen Ländern erlassen wurde, die erfolgreiche Tätigkeit durch die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zum Schutz des Privatbesitzes gehemmt wurden, ferner durch die Schranken der ehrenamtliehen Tätigkeit sowie durch das Fehlen einer ausreichenden Subvention; — in Ungarn hatten die Grundprinzipien und die Praxis der zeitgemäßen Denkmalpflege bereits in der der Befreiung des Landes unmittelbar vorangehenden sowie in der ihr folgenden Periode Wurzel gefaßt, d. h., die Vorbedingungen zur Schaffung einer im sozialistischen Geiste geführten Denkmalpflege waren bereits vorhanden.