Dávid Ferenc - Goda Károly - Thirring Gusztáv: Sopron belvárosának házai és háztulajdonosai 1488-1939 (Sopron, 2008)

Einleitung

Publikation erneut auf keine Zeitdauer, sondern auf einzelne Jahre. Die drei un­terschiedlichen Phasen werden voneinander durch eine stärkere Linie getrennt. Die zweite Spalte des Hausregisters weist auf verschiedene Anrechte des Be­sitzes in den Jahren zwischen 1488 und 1734 hin dabei verweist: v = Ankauf, cs = Tausch, h = Heirat, ö = Erbschaft. Die Angaben der Spalte gehen auf die in der No- tize verzeichneten Quellen und auf die Mitteilungen aus Jenő Házis Bürgerbuch zurück. Nach 1734 enthält diese Rubrik die Hausnummer. In der dritten Spalte werden die Namen der Hauseigentümer, beziehungs­weise die Namen der Steuerpflichtigen Personen ausgegeben. Der Name wird buchstabentreu wiedergegeben, bezieht sich auf das ersten Jahr in der ersten Spalte. Die Namen in den Steuerverzeichnissen sind bei weitem nicht einheitlich. Unsere Verzeichnisse sind ein guter Beweis für die Verfestigung der Familienna­men während des 16. Jahrhunderts, zu Ungunsten der früher verwendeten Berufs­bezeichnungen, verweisen aber auch gleichzeitig auf die Tatsache, dass davor die Berufsbezeichnung / der Familienname oft zur Unterscheidung derjenigen diente, die den gleichen Rufnamen und Beruf hatten. Auch die Schreibweise der Namen weist Unterschiede auf, besonders bei den Lauten B-P; C-K; D-T; bei den Dop­pellauten und bei den Buchstabenkombinationen (ck, ckh, th, ph usw.). Zur Unterscheidung der gleichnamigen Bürger, bei Gleichheit der Vor- und Familiennamen, wurden während des 17.-18. Jahrhunderts oft die Bezeichnun­gen Senior - Junior, beziehungsweise der Ältere - der Jüngere verwendet. In den Fällen, wo der Besitzstand über mehrere Jahre hinweg bestand, war es uns nicht möglich diese Bezeichnungen konsequent anzuführen, denn sogar innerhalb des gegebenen Zeitabschnittes änderte sich die Bezeichnung, indem ein Teil des Na­menpaares neuhin zukam oder verschwand. Titel anderer Art, wie der den Mitglie­dern des Inneren Rates zustehende Herr Titulus sowie die Amtsbezeichnung des Bürgermeisters, des Stadtrichters und anderer Amtspersonen der Jahre zwischen 1488 und 1523, werden von Károly Goda genau angegeben. Die Beifügung der Ti­tel dieser Art fallen für die Jahre von 1523 bis 1734 weg, denn Besitzverhältnisse von mehreren Jahren widerspiegelnde Mitteilungen lassen die Anführung der sich jährlich ändernden Tituli nicht zu. Auf die Verzeichnung der Frauen muss noch eigens eingegangen werden. Die Frauen wurden in den Steuerregistern abweichend von ihren eigentlichen Besitz­verhältnissen verzeichnet: die Steuer wurde vom männlichen Teil des Ehepaares bezahlt. Nur die alleinstehenden Frauen, meist die Witwen, seltener die unverhei­rateten Frauen wurden systematisch in den Steuerlisten festgehalten. Den Witwen wurde die Bezeichnung Frau beigefügt, nur die Art ihrer Auflistung verweist auf ihren Witwenstand. Von uns selbst wurde bei der Bezeichnung der Frauen oft nur der Namen des Ehemannes + Movierungssuffix -in verwendet, besonders in den Fällen, wo es uns nicht klar war, ob es sich um eine unverheiratete Frau, um eine Ehefrau oder um eine Witwe handelt. Eine andere, besonders für das zweite Viertel des 20. Jahrhunderts charakteristische Namensschreibung hat Gusztáv Thirring bei seiner Veröffentlichung gebraucht. Die Reihenfolge der Familien- und Vorna­men entspricht hier dem ungarischen Sprachgebrauch, bei der Wiedergabe der 30

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