Dávid Ferenc - Goda Károly - Thirring Gusztáv: Sopron belvárosának házai és háztulajdonosai 1488-1939 (Sopron, 2008)

Einleitung

fügt. Ihr Besitzerstand erscheint nur dann eindeutig, wenn sie eigene Bewohner gehabt haben. Auf welchen Teil sich der Teilbesitz bezieht, lässt sich aber fast nie ermitteln und ist beinahe in jedem Fall fraglich. Ohne konkrete Besitzangaben ist eine Zuweisung des Teilbesitzes zu einem der sich auf dem Grundstück befindli­chen Häuser unmöglich. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, die Reihenfolge der Eigentümer genau wiederzugeben, so kann sich ihr Besitz nur um ein Haus in die entgegengesetzte Richtung im Vergleich zu meiner Auflösung verschieben.11 Auch die eben dargelegten Tatsachen veranschaulichen, dass zu einer genauen Analyse der Verzeichnisse noch zusätzliche Angaben benötigt werden, solche, in denen auch die Nachbarn der Hauseigentümer angegeben werden. Als wichtigste Quellen dazu zeichnen sich die Fassionsprotokolle aus, d.h. die „Grundbücher”, die die Besitzverhältnisse der Immobilien aufzeichnen. Aber auch Quellen ande­rer Art (Schriften und Stadtbücher), die etwas über Angaben dieser Art aussagen sind geeignet. Im Jahre 1458 wurde ein Fassionsbuch angelegt, das aber nur ein Jahr lang geführt wurde. Das Buch, das der Bezeichnung „Grundbuch” (eigentlich Fassionsbuch) gerecht wird, und unter dem Titel Első telekkönyv - Erstes Grund­buch 1480-1553 von Mollay veröffentlicht wurde, ist Ende des 15. Jahrhunderts zur Zeit der Erneuerung der städtischen Kanzlei angelegt worden. Das „zweite Grundbuch” läßt sich mit dem Namen des Stadtschreibers Gregor Gaspitz ver­binden, der im Jahre 1554 mit der Führung des Buches begann. Die Eintragungen dieses Buches reichen vorwiegend bis zum Jahre 1579.12 Nach elf Jahren wurde ein neues Fassionsbuch angelegt, die Eintragungen dieses dünnen Buches begrenzen sich aber nur auf einige Blätter und umfassen die Jahre 1589-1592, die übrigen Seiten blieben leer. Einer der Ratsherren, der im Jahre 1680 behauptete, dass man mit der Führung der Grundbücher schon einhundert Jahre davor in Ödenburg aufgehört hatte, unterlag also keinem Irrtum. Zur Zeit der Erneuerung der Stadtkanzlei wurden auch noch weitere Bücher angelegt. Das Gedenkbuch sollte für Eintragungen von besonders wichtigen An­lässen und schriftlichen Vermerken der Stadt dienen, das Priesterbuch verwende­te man zum Verzeichnis der Altarpfründe, die Bürgerbücher zur Aufzeichnung der Bürger. Das im Jahre 1423 eröffnete Gerichtsbuch wurde auch mit regelmäßigen Vermerken weitergeführt. Das am spätesten angelegte Geschäftsbuch wurde zu Vermerken benutzt, die überwiegend Vermögensstreitigkeiten wiedergeben.13 In all diesen Kodexen erscheinen auf Immobilien und Kaufverträge verweisende An­11 Ich habe selten von diesem Grundprinzip abgesehen, nur dann, wenn uns alle Teilbesitzer bekannt sind, und ihr Be­sitzstand außer den Steuerregistern auch aus anderen Quellen bezeugt werden konnte. 12 Zweites Grundbuch (1554-1618) SVL. IV. A. 1008. a. cc. Das zweite Grundbuch wird von Peter Dominkovits zur Veröf­fentlichung vorbereitet. 13 Erstes Grundbuch / Első telekkönyv (1480-1553). ed. Mollay Károly, Quellen zur Geschichte der Stadt Ödenburg - Sopron város történeti forrásai A/i. Sopron, Győr-Moson-Sopron Megye Soproni Levéltára, - Soproni Múzeum, 1993; Gerichtsbuch / Bírósági könyv (1423-1531). ed. Házi Jenő - Németh János, Quellen zur Geschichte der Stadt Ödenburg - Sopron város történeti forrásai A/2. Sopron, Győr-Moson-Sopron Megye Soproni Levéltára, 2005; Ge- denkbuch - Feljegyzési könyv (1492-1543). ed. Mollay Károly - Goda Károly, Quellen zur Geschichte der Stadt Öden­burg - Sopron város történeti forrásai A/3. Sopron, Győr-Moson-Sopron Megye Soproni Levéltára, 2006; Priester­buch (1493-1580) SVL. Dl. 3799., Oe. Lad. XLIX. et ZZ. N° 105.; Bürgerbüchl und Ächtbüchl (1476-1548) SVL. Dl. 3830.; Gescheftsbuch (1531-1551) SVL., ohne Registratur. 24

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