Dominkovitsné Szakács Anita (szerk.): A Petz János Gottliebnak tulajdonított XVII. századi soproni krónika - C sorozat 6. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2008)

A krónika német nyelvű szövegének átirata

alda hat müssen ein cörperlichen Eyd565 ablegen Ihro Kaiserlicher] und Königlicher] May[estätt] ferner getreu zu verbleiben. Ein jeder aber, der sich an Ihro May[estätt] in wehrenden Tumult versündigt hat und ist aber zur Comision körnen, und erschienen und hat um Gnad gebeten, den ist Gnad erzeugt erzeigt und also wiederum in des Kaysers Huld und Gnad auf [234:] und angenohmen worden. Aber von ersta<tung> der Kirchen, so den Evangelischen und Calv<ini>schen,566 seynd von den Catolischen von 1672 und 73— Jahr, weggenohmen worden, soll es derweil verbleiben bis auf einen Landtag. Jedoch soll unterdessen keiner in seiner Religion angefochten werden, sondern soll bey des 1681 Landtags Schluß verbleiben, wie auch wegen unser zwey wegenohmenen Dörffern, als Klingenbach und Loypersbach soll es auch verbleiben bis künfftigen Landtag. Was aber wegen der freyen Wahlen am S: Georgen Tag belanget, soll dieselbige ohne einigen Anstoß eines einzigen Menschen der Gemein frey sein, wie vorhero alhier zu Oedenburg gewesen ist noch ferner also verbleiben. Unter dessen aber, hat der Graff Döckely567 mit seinen Gruzen den ganzen Zipserischen Comitatus allen verbrent und gar übel in den 13 Städten568 Hauß gehalten. <Item> in Mitten Monath Marty haben Ihro Kay<[serliche] [235:] und Königliche] May[estätt] > einen Comisari ins Land geschickt, als den Secridary Ábelly, welcher hat <...>569 den Land-Ständen, und Städten müssen die Klagen anhören, was die Soldaten hin und wied<er> Vor ungemach den Leuthen anthun und vielmehr von den Leuthen begehren, alß Ihro May[estätt] befohlen hat, das man ihm geben soll und ist auch alhier bis 8 Tag gewest da die Gesponschafft und die Städt, ihr Klagen angebracht und er den Officieren solches was sie zu viel empfang<en> hat abgezogen in ihrer Besoldung welche al<le> alhier haben müssen erscheinen den er in des He<rrn> Leopold Nätl Hauß hat geloschirt. Item den 17 April hat man in der Vorstatt mehr müssen 40 Man, von den Tierhaimischen Regiment annehmen, in die Quartier die in der Stadt, haben kein hinein genohmen sondern sein in die vier Viertl ein getheilt worden, gleich zu den andern, die vorhero schon in Winter sein hier gelegen, als in den ersten Viertl habens in allen gehabt 16 Köpff in andern Viertl 24 ein driten> Viertl 20 in vierten Viertl 34 Köpff. [236:] Item dieses ist auch vor Ostern mit den F<leisch>hackern und der Gemein alhier vorbey gang<en> das die Stadt Meister haben daß < [Pfund] > Rinds Fleisch wollen um 6 Ung[risch] hacken <ab>er nicht <...> anderst als 5 Уг Ung[risch] und daß Kälberne um 6 Ung[risch], die Gemein aber und der Rath hat es ihnen nicht anderst als um 5 Ung[risch], das Rindfleisch das [Pfundt] zu hacken verwilliget. Den Gey Meistern aber zu den zwen Tagen noch einen geben, in der Wochen zu hac<ken> <als> Montag, Mittwoch und Sonabend, diese <h>aben müssen 2 [Pfund] Rindfleisch um 9 Ung [risch] daß Kälbern um 5 Ung [risch] geben, weilen das die Stadt Meister nicht um diesen Preiß haben hacken 565 Körperliches Eid bedeutet, der Schwur wurde durch die Berührung eines Gegenstandes, z.B. des Kreuzes geleistet. 566 Sinngemäße Wortergänzung. 567 Imre Thököly 568 Es handelt sich hier um die sog. 13 Zipser Städte. 569 Wegen Papiermangel ist das Wort nicht zu entziffern. 105

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