Bél Mátyás: Sopron vármegye leírása III.; C sorozat 4. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2006)
TANULMÁNY - TÓTH GERGELY : Bél Mátyás leírása Sopronról és Sopron vármegyéről: a mű és forrásai
acht. Johann Friedrich Wilhelm Deccard, Ödenburger Arzt, verfertigte zum Beispiel über den die Stadt Ödenburg darstellenden Teil der Beschreibung eine Kopie. 10 Die mehrmaligen Abschriften, die Korrektur, die große Zahl der Informationsgeber und der Interessierenden weisen darauf hin, daß Bél an der Beschreibung des Ödenburger Komitats sehr viel arbeitete, und er wollte sie in der besten Form erscheinen lassen. Wir müssen andererseits in einigen Worten auch das Zensurwesen, also die Überprüfung und die Gutachten der ungarischen Hofkanzlei und die des Komitats behandeln. Zum einen beeinflußten und modifizierten diese die Beschreibung, zum anderen widerspiegeln sie die Anschauung des Hofes und des Komitatsadels über Bél's Arbeit. Der Autor hatte seine Beschreibung zuerst im Jahre 1729 der ungarischen Hof kanzlei zugeschickt," die er von der Behörde ziemlich spät, 1731 mit Anordnungen über die Korrektur zurückbekam. 12 Die Korrekturen wurden — nach der Aussage des Einleitungtextes der Notitia — von „dazu ausgewählten Zensoren" (Censores ad id ordinati) angefertigt; ihre Personen sind uns näher nicht bekannt. Im Schreiben finden wir außer der das Ödenburger Komitat betreffenden auch noch Bemerkungen über die Beschreibung des Wieselburger und des Tolnaer Komitats, aber sie kommen im Vergleich der zum Text über das Ödenburger Komitat gemachten Ergänzungen und Korrekturen nur in geringer Zahl vor. Die Verfasser der Anmerkungen korrigierten den Text von Bél sehr gewissenhaft, sie versahen ihn mit zusätzlichen Angaben, besonders hinsichtlich auf die Gutsverhältnisse und die Gutsbesitzer, welche Angaben Bél größtenteils auch übernahm. Es ist zu bemerken, daß der Zensor in einem Fall den Autor aufforderte, nicht den Ausdruck Evangelici (Evangelische) zu benutzen, stattdessen den ämtlich besser lautenden Ausdruck Augustanae Confessioni addicti (der augustinischen Konfession Gehörende) zu verwenden. 13 Dieser Vorfall steht nicht allein, die Hofkanzlei ermahnte Bél oft auch in anderen Fällen, die Schilderung der kirchlichen Verhältnisse in seinen Werken zu vermeiden. Die Ermahnung im Schreiben 1731 gehörte noch zu den milderen hin — andere Male war die Tonart im Schreiben der Behörde viel authoritärer und gereizter. 14 Die Beweggründe der Hofkanzlei waren offensichtlich. Einerseits hatte sie trotz der königlichen Unterstützung kein Vertrauen zu Bél, da er der Priester der Preßburger evangelischen Gemeinde und Rektor des dortigen evangelischen 10 Ebenda, 251-252. 11 Brief von Mátyás Bél an die ungarische Hofkanzlei. Preisburg, 25. April 1729. In Bél lev. Nr. 378. 206. 12 Brief der ungarischen Hofkanzlei vom 17. April 1731. In Bél lev. Nr. 405. 221-225. 13 Siehe noch TÓTH: Z. W. 249. 1 ' Im Brief der ungarischen Hofkanzlei vom 5. März 1728 wurde Bél zurechtgewiesen, er solle sich eher mit Geographie und nicht mit religiösen Themen beschäftigen. Im Brief der ungarischen Hofkanzlei vom 5. Juli 1736 (berufend auch auf den Brief von 1728) wurde der Autor sehr streng ermahnt, in der Beschreibung des Veszprémer Komitats einen Teil, in dem es sich um die freie Religionsausübung der Evangelischen im Dorf Gecse bzw. um das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Konfessionen handelte, ohne Verzögerung zu löschen. —Bél lev. Nr. 358.; Nr. 622. 381. (Beim letzteren ist das Datum in der Textedition irrtümlicherweise 1725, statt der richtigen Jahreszahl 1728.)