Bél Mátyás: Sopron vármegye leírása I.; C sorozat 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2001)

TANULMÁNYOK - TÓTH GERGELY: A kézirati hagyomány

EFK Hist. I. uu. 23 Die Handschrift übernimmt völlig auch die nachträglichen Korrekturen der Hist. I. xx. Was Mátyás Bél in die vorangehende Variante nachträg­lich eintrug, was er dort korrigierte — oft auch die Korrekturen korrigierend —, bzw. was der deutschsprachige Beurteiler aus seinen Bemerkungen ins Lateinische über­setzte, ist in diesem Text bis zu dem letzten Komma vorhanden. 24 OSzK Quart. Lat. 256. 25 Das Manuskript enthält — neben anderen Texten — einen Auszug aus der Beschreibung des Komitates Odenburg. Das Muster konnte der noch unkorrigierte Text der Hist. I. uu., oder eher ihrer saubergeschriebenen Variante, der Hist I. w. (die nächste Flandschrift) sein, die Modifizierungen der Hist. I. uu. kommen nämlich hier schon abgeschrieben vor, genauso wie in der Hist. I. w. 26 EFK Hist. I. w. 27 Diese Variante, die die Grundlage unserer Quellenedition bildet, ist die Reinschrift der Hist. I. uu. (inklusive der Korrekturen), 28 ihre Modifizierungen basieren wenigerteils auf dem Quart. Lat. 256. EOL V. 31. 29 Die Kopie von Johann Friedrich Wilhelm Deccard folgt der korri­gierten Form der Hist. I. uu., oder eher (ähnlich dem Quart. Lat. 256.) deren Ab­schrift, dem Grundtext der Hist. I. w. (Die Korrekturen der Hist. I. w. sind darin nicht mehr vorhanden.) EFK Hist. I. bbb b . Dieser Text fügt zur Beschreibung der Stadt Odenburg reiche Bemerkungen hinzu. Der Autor konnte zu seiner Arbeit die Hist. I. uu., oder eher ein noch unkorrigiertes Exemplar der Hist. I. w. benutzen. 30 23 Szelestei 1984. Nr. 222. 82. 24 Über die lateinische Übersetzung der deutschsprachigen Bemerkungen, bzw. über den Einschub in die Hist. I. uu. s. Hist. I. xx. f. 65 r und Hist. I. uu. f. 43 v . 25 Auf dem Vorderblatt eingestrickt, blbenda: „Possidet Bibüotheca Alusei Hungária ex dono S% D. Assessoris Petri Kubinyi 1810." Cod. Sec. XVIII. OSzK I Iandschriftcnsammlung. Quart. Lat. 256. 26 Über den zahlreiche Schreibfehler, Streichungen und manche Selbständigkeiten aufweisenden Text s. aus­führlicher in der Beschreibung der Handschrift. 27 Szelestei 1984. Nr. 223. 82. 28 In der I list. I. uu., wo über das Leithagcbirge gesprochen wird (III. §. f. 2 e ), ist der Text so korrigiert: „Inde 2 vicissim aüos 1 montes etpent propagaf . (Die Zahlen im Index bedeuten, daß Mátyás Bel diese beiden Wörter gezählt hat, so bestimmte er die Wortfolge.) Die Hist. I. w. folgt dieser Korrektur: ,^4£o.r /«d? montespropa­gat." (III. §. p. 3.) 29 Im Katalog von Szelestei kommt dieses Werk nicht vor. 30 Er schreibt unter anderen zum XXI. Paragraph der Obseruationes: „Ad verba: Euangelicis domo oratoria, in inferiore adderem, schola vero in exteriőre ad coemetcrium suorum, circumscriptis" (f. 31 v ). Mit der Un­terstreichung bezeichnete der Autor der Bemerkungen den ursprünglichen Text von Bél. Aber diese Vari­ante kommt in der Hist. I. xx. noch anders vor, sie gestaltete sich erst in den Korrekturen (Markierungen wie gewohnt): „Euangekcis vnica domo oratoria in interiori Vrbe cohibiüs debnitis circumscriptis ". (f. 57 r ) Diese Korrekturen stehen bekanndich in der Hist. I. uu. saubergeschrieben. Die vorgenommenen Korrek­turen in der Hist. I. uu. verändern schon wieder den L'cxt: „Euangekcia Ulis , domo oratoria..." (f. 35 v ) Da­raus folgt aber noch nicht, daß die I list. I. uu der vom Herausgeber abgeschriebene Text war. Es ist näm­kch charakteristisch, daß er sinngemäß zitiert, d. h., er schreibt statt den Pronorrüna des Lextes die Person oder das Objekt hinein, auf wen oder was sich das Pronomen bezieht. Als Bél im folgenden Abschnitt schreibt (I list. I. uu.; der Text bleibt in den Manuskripten unverändert): „Senatus, in festiuitate D. Gcorgü munus aeeipt; [d. h. die Aufgabe der Wald des Bürgermeisters und des Richters - Bemerkung des Verfass­ers] ex quo primum Iudex, tunc demum consul eligitur; tametsi hie ilk antiquissimo iure, antecedat" (f. 35 v ), zitiert der Herausgeber so: „ad verba: Consul Iudici antiquissimo iure antecedat " (f. 32 r ). Das hat man sich auch in den anderen ballen vorzusteUen, also konnte der Autor der I list. I. bbb 1 ' die I list. I. w. benutzt ha­ben. Es ist wahrscheinlicher (nach 1742). Er konnte aber nur ein unkorrigiertes Exemplar der Hist. I. w. in

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